Devisenhandel übers Internet |
tumari
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Devisenhandel übers Internet |
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Hallo zusammen,
ich finde auf die schnelle nichts in der Kommentierung und ich bräuchte schnell Hilfe :-( Ist der Devisenhandel übers Internet Gewerbemeldepflichtig und vielleicht sogar erlaubnispflichtig?
Im Internet habe ich einige Seiten gefunden die besagen, dass man dies ohne Gewerbeanmeldung "betreiben" darf?
VG
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1
09.04.2014 13:35 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Devisenhandel übers Internet |
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aus Rheinhessen,
spekuliert der Interessent mit seinem eigenen Kapital und handelt dabei Devisen ist er wohl eher nicht gewerbsmäßig tätig, weil er (nur) mit seinem Kapital arbeitet. Nimmt er hierzu Gelder von Dritten in Anspruch und erhält eine Gebühr oder einen vorher ausgehandelten Anteil an dem Gewinn, dann liegt hier m. E. eine Gewinnerzielungsabsicht vor, was für eine selbständige, gewerbliche Tätigkeit spräche, auch die anderen Tatbestandsmerkmale an eine gewerbliche Tätigkeit sehe ich in dem zweiten Fall als erfüllt an, allerdings könnte eine Erlaubnispflicht bestehen.
Hierzu ein Zitat aus dem deutschen Wikipedia "Devisenhandel"
Zitat: |
Eine globale Aufsicht über die Devisenmärkte gibt es nicht. Beaufsichtigt werden auf nationaler Ebene allenfalls einige Marktteilnehmer. Soweit nämlich die Marktteilnehmer als Kreditinstitute gelten, unterliegen sie der Bankenaufsicht ihres Landes. Entgegen viel verbreiteter Auffassung ist in Deutschland der Devisenhandel ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG gilt als Bankgeschäft „die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft)“. Gemäß § 1 Abs. 11 KWG werden Finanzinstrumente sodann als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate definiert. Der Eigenhandel in Devisen ist eine ebenfalls erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG. Dieser ist allerdings vom Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a Satz 1 KWG) zu unterscheiden, welches nicht zwangsläufig erlaubnispflichtig ist. |
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__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 09.04.2014 15:08.
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2
09.04.2014 15:08 |
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Solon
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René Land
Administrator
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RE: Devisenhandel übers Internet |
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Hallo tumari,
sofern die Voraussetzungen des Gewerbebegriffs erfüllt sind, handelt es sich um ein anzeigepflichtiges Gewerbe. Neben der Gewerbeanzeige ist der Devisenhandel meiner Ansicht nach erlaubnisbedürftig (vgl. § 32 Abs. 1 KWG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG .
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
09.04.2014 15:08 |
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tumari
Mitglied
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Themenstarter
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Vielen Lieben Dank an beide!!!!!!!!!!!!!!!
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09.04.2014 15:20 |
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Mindener
Grünschnabel
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RE: Devisenhandel übers Internet |
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Hier ein Fachartikel über die Grundlagen des Forexhandels in Bezug auf deine Frage.
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21.04.2015 22:55 |
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brona
Grünschnabel
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RE: Devisenhandel übers Internet |
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Apropos Forex Grundlagen, da hatte ich auch mal nach Gelöscht. Bitte die Forenregeln beachten.
__________________ Wer nichts wird, wird Wirt.
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21.04.2015 22:57 |
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Dwightgl
Grünschnabel
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8
16.02.2021 10:29 |
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