Spielhalle Verlust durch Todesfall |
immo2012
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Spielhalle Verlust durch Todesfall |
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habe gestern mit jemand gesprochen welcher eine Spielhalle verloren hat weil der Konzessionsinhaber verstorben ist und eine neue Konzession (Sohn) wegen Abstandregelung nicht erteilt wurde.
Ist zwar schon 2 Jahre her und ich habe Ihm auch nicht gesagt das die Sachbearbeiter der Stadt leider eine Fehlentscheidung gemacht haben aber im Prinzip kann man schon erkennen wohin der ganze Wahn führt.
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1
21.03.2014 10:18 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Ja, in China hat neulich auch das Rice-Bag-Syndrom zum Verlust einer Spielhalle geführt.
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2
21.03.2014 10:48 |
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Solon
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sunrise
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall |
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Zitat: |
Original von immo2012
wohin der ganze Wahn führt. |
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...sieht man an deinen Beiträgen
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3
21.03.2014 22:12 |
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immo2012
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall |
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Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von immo2012
wohin der ganze Wahn führt. |
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...sieht man an deinen Beiträgen
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Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person dies ist aber manchen Beamten nicht bekannt und machen dann Fehlentscheidungen.
Traurigerweise ist dies auch manchen Inhabern nicht bekannt wie in meinem Beispiel zu sehen und akzeptieren diese extreme Fehlentscheidung.
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4
21.03.2014 22:15 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person |
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Nicht überall.
Hessen bindet den Bestandsschutz an den Inhaber der Erlaubnis, der diese im Juni 2012 besessen hat.
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5
23.03.2014 12:37 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von LKKS
Zitat: |
Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person |
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Nicht überall.
Hessen bindet den Bestandsschutz an den Inhaber der Erlaubnis, der diese im Juni 2012 besessen hat. |
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hi,
Hessen ist ein Fall für sich, was man ja auch sehr schön an der unendlichen Geschichte mit der Vergabe der Sportwettenkonzessionen oder der Einrichtung und dem Betrieb der zentralen Sperrdatei sehen kann.
Nirgends gibt es mehr unfähige Dilletanten als dort.
grüsse
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6
23.03.2014 13:14 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von LKKS
Zitat: |
Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person |
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Nicht überall.
Hessen bindet den Bestandsschutz an den Inhaber der Erlaubnis, der diese im Juni 2012 besessen hat. |
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die gerichte haben die falsche rechtsauffassung dieser beamten schon korrigiert
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7
23.03.2014 14:15 |
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LKKS
Kaiser
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8
24.03.2014 07:00 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von LKKS
In Hessen?
Wäre mir neu. |
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Die Richter haben sich sehr klar Ausgedrückt das der Bestandschutz vom Glückkspielgesetz auf der Immobilie ist und nicht beim Konzessionsinhaber
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9
24.03.2014 10:12 |
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LKKS
Kaiser
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Letztes Mal, danach schalte ich Sie auf die Ignore-Liste:
Hat dazu ein hessisches Gericht etwas entschieden?
Wenn nein, interessiert das keine S....
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10
24.03.2014 10:47 |
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immo2012
Routinier
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Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV ist bereits nach ihrem Wortlaut eindeutig spielhallenbezogen, nicht betreiberbezogen (zutr. Odenthal, aaO, GewArch 2012, 345, 348; ebenso Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen v. 10.12.2012)
war Niedersächsisches OVG nicht Hessen
Der Senat macht darauf aufmerksam, dass baden-württembergisches Landesrecht in Niedersachsen keine Anwendung findet und der Hinweis im Bescheid vom 18. Juni 2013 auf § 42 GlüSpG Baden-Württemberg daher fehlgeht. Das VG Freiburg ist im Übrigen von seiner bisherigen Rechtsauffassung zur Aussetzung des Sofortvollzuges aus dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 (aaO), auf die der Antragsgegner sich noch stützt, inzwischen abgerückt (vgl. Beschl. v. 10.10.2013 - 5 K 1260/13 -, juris).
Ist relativ klar!
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11
24.03.2014 11:17 |
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LKKS
Kaiser
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Gäääääääääääääääääääääääääääääääähn.
Hessen also unverändert.
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12
24.03.2014 11:32 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von LKKS
Gäääääääääääääääääääääääääääääääähn.
Hessen also unverändert.
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Die Argumentation hat das Gericht aus dem Staatsvertrag genommen also sollte es für Hessen auch so sein.
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13
24.03.2014 11:35 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von LKKS
Gäääääääääääääääääääääääääääääääähn.
Hessen also unverändert.
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Die Argumentation hat das Gericht aus dem Staatsvertrag genommen also sollte es für Hessen auch so sein. |
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hi,
in Hessen scheint der Glückspielstaatsvertrag NICHT zu gelten
.
Die Hessen haben bisher weder die Konzessionierung der Sportwetten noch die Einrichtung der bundesweiten Sperrdatei hinbekommen.
Beides ist überfällig !
Absicht oder Unfähigkeit ?
grüsse
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14
24.03.2014 12:07 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Die Hessen haben bisher weder die Konzessionierung der Sportwetten noch die Einrichtung der bundesweiten Sperrdatei hinbekommen. |
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Na die Sperre wird wohl mit oasis was werden.
Und die Lizenzen kann man nur an Unternehmer vergeben die a) zuverlässig sind und b) entscheidungsreife Unterlagen vorlegen.
beides scheint bei den bisherigen Interessenten noch nicht abschließend geklärt.
Und zu der Vision von immo:
Wo steht explizit im Glücksspielstaatsvertrag, dass die Übergangsfrist objektbezogen zu regeln ist?
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Solange darüber keine hessische VGH-Entscheidung, besser noch eine BVerwGE vorliegt, ist das alles nur Kaffeesatzleserei.
Was interessieren mich ein Einzelfallurteil eines kleinen VG und eines fremden OVG?
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15
24.03.2014 14:10 |
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immo2012
Routinier
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Am besten selber das Urteil lesen. Von der Argumentation gilt das sicher auch in Hessen.
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16
24.03.2014 17:05 |
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sunrise
Routinier
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Sicher, wenn du dir sicher bist gilt das sicher auch in Hessen
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17
24.03.2014 21:54 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von sunrise
Sicher, wenn du dir sicher bist gilt das sicher auch in Hessen
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Hab in Hessen nur nen abgerockten Bordell/Nachtclub (leer) also im Prinzip betrifft mich das eh nicht obwohl natürlich eine Umnutzung zur Spilo möglich wäre!
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18
24.03.2014 22:02 |
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Pieck, OA Düren
Routinier
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall |
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Zurück zum "Thema" !
Zitat: |
Original von immo2012
habe gestern mit jemand gesprochen welcher eine Spielhalle verloren hat weil der Konzessionsinhaber verstorben ist und eine neue Konzession (Sohn) wegen Abstandregelung nicht erteilt wurde.
Ist zwar schon 2 Jahre her und ich habe Ihm auch nicht gesagt das die Sachbearbeiter der Stadt leider eine Fehlentscheidung gemacht haben aber im Prinzip kann man schon erkennen wohin der ganze Wahn führt. |
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Die Spielhallenerlaubnis ist objekt- und personenbezogen ! Der Konzessionsinhaber hat die Spielhalle durch Tod "verloren" !
Über welches Medium hast Du mit dem "Spielhallenverlierer" gesprochen ?
Wenn das schon 2 Jahre her ist, muss die Ablehnung andere Gründe haben, da der GlüStV zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist !!!
MfG
Thomas Pieck
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19
25.03.2014 07:57 |
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immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall |
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Zitat: |
Original von Pieck, OA Düren
Zurück zum "Thema" !
Zitat: |
Original von immo2012
habe gestern mit jemand gesprochen welcher eine Spielhalle verloren hat weil der Konzessionsinhaber verstorben ist und eine neue Konzession (Sohn) wegen Abstandregelung nicht erteilt wurde.
Ist zwar schon 2 Jahre her und ich habe Ihm auch nicht gesagt das die Sachbearbeiter der Stadt leider eine Fehlentscheidung gemacht haben aber im Prinzip kann man schon erkennen wohin der ganze Wahn führt. |
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Die Spielhallenerlaubnis ist objekt- und personenbezogen ! Der Konzessionsinhaber hat die Spielhalle durch Tod "verloren" !
Über welches Medium hast Du mit dem "Spielhallenverlierer" gesprochen ?
Wenn das schon 2 Jahre her ist, muss die Ablehnung andere Gründe haben, da der GlüStV zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist !!!
MfG
Thomas Pieck |
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War der Sohn!
Denke mal er hat da auf 2 Jahre aufgerundet
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20
25.03.2014 07:59 |
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