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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielhalle Verlust durch Todesfall » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Spielhalle Verlust durch Todesfall
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Spielhalle Verlust durch Todesfall

habe gestern mit jemand gesprochen welcher eine Spielhalle verloren hat weil der Konzessionsinhaber verstorben ist und eine neue Konzession (Sohn) wegen Abstandregelung nicht erteilt wurde.
Ist zwar schon 2 Jahre her und ich habe Ihm auch nicht gesagt das die Sachbearbeiter der Stadt leider eine Fehlentscheidung gemacht haben aber im Prinzip kann man schon erkennen wohin der ganze Wahn führt.
1 21.03.2014 10:18 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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LKKS LKKS ist männlich
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Ja, in China hat neulich auch das Rice-Bag-Syndrom zum Verlust einer Spielhalle geführt.
2 21.03.2014 10:48 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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sunrise sunrise ist männlich
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall

Zitat:
Original von immo2012
wohin der ganze Wahn führt.



...sieht man an deinen Beiträgen
3 21.03.2014 22:12 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
immo2012 immo2012 ist männlich
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall

Zitat:
Original von sunrise
Zitat:
Original von immo2012
wohin der ganze Wahn führt.



...sieht man an deinen Beiträgen


Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person dies ist aber manchen Beamten nicht bekannt und machen dann Fehlentscheidungen.
Traurigerweise ist dies auch manchen Inhabern nicht bekannt wie in meinem Beispiel zu sehen und akzeptieren diese extreme Fehlentscheidung.
4 21.03.2014 22:15 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Zitat:
Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person


Nicht überall.

Hessen bindet den Bestandsschutz an den Inhaber der Erlaubnis, der diese im Juni 2012 besessen hat.
5 23.03.2014 12:37 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Zitat:
Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person


Nicht überall.

Hessen bindet den Bestandsschutz an den Inhaber der Erlaubnis, der diese im Juni 2012 besessen hat.


hi,

Hessen ist ein Fall für sich, was man ja auch sehr schön an der unendlichen Geschichte mit der Vergabe der Sportwettenkonzessionen oder der Einrichtung und dem Betrieb der zentralen Sperrdatei sehen kann.
Nirgends gibt es mehr unfähige Dilletanten als dort.


grüsse
6 23.03.2014 13:14 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Zitat:
Der Punkt ist das der Bestandschutz an dem Objekt liegt und nicht an der Person


Nicht überall.

Hessen bindet den Bestandsschutz an den Inhaber der Erlaubnis, der diese im Juni 2012 besessen hat.



die gerichte haben die falsche rechtsauffassung dieser beamten schon korrigiert
7 23.03.2014 14:15 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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In Hessen?

Wäre mir neu.
8 24.03.2014 07:00 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
In Hessen?

Wäre mir neu.


Die Richter haben sich sehr klar Ausgedrückt das der Bestandschutz vom Glückkspielgesetz auf der Immobilie ist und nicht beim Konzessionsinhaber
9 24.03.2014 10:12 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Letztes Mal, danach schalte ich Sie auf die Ignore-Liste:

Hat dazu ein hessisches Gericht etwas entschieden?

Wenn nein, interessiert das keine S....
10 24.03.2014 10:47 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV ist bereits nach ihrem Wortlaut eindeutig spielhallenbezogen, nicht betreiberbezogen (zutr. Odenthal, aaO, GewArch 2012, 345, 348; ebenso Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen v. 10.12.2012)

war Niedersächsisches OVG nicht Hessen

Der Senat macht darauf aufmerksam, dass baden-württembergisches Landesrecht in Niedersachsen keine Anwendung findet und der Hinweis im Bescheid vom 18. Juni 2013 auf § 42 GlüSpG Baden-Württemberg daher fehlgeht. Das VG Freiburg ist im Übrigen von seiner bisherigen Rechtsauffassung zur Aussetzung des Sofortvollzuges aus dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 (aaO), auf die der Antragsgegner sich noch stützt, inzwischen abgerückt (vgl. Beschl. v. 10.10.2013 - 5 K 1260/13 -, juris).



Ist relativ klar!
11 24.03.2014 11:17 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Gäääääääääääääääääääääääääääääääähn.

Hessen also unverändert. Wand
12 24.03.2014 11:32 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Gäääääääääääääääääääääääääääääääähn.

Hessen also unverändert. Wand


Die Argumentation hat das Gericht aus dem Staatsvertrag genommen also sollte es für Hessen auch so sein.
13 24.03.2014 11:35 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von immo2012
Zitat:
Original von LKKS
Gäääääääääääääääääääääääääääääääähn.

Hessen also unverändert. Wand


Die Argumentation hat das Gericht aus dem Staatsvertrag genommen also sollte es für Hessen auch so sein.



hi,

in Hessen scheint der Glückspielstaatsvertrag NICHT zu gelten Kopfkratz .

Die Hessen haben bisher weder die Konzessionierung der Sportwetten noch die Einrichtung der bundesweiten Sperrdatei hinbekommen.

Beides ist überfällig !

Absicht oder Unfähigkeit ?

grüsse
14 24.03.2014 12:07 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Die Hessen haben bisher weder die Konzessionierung der Sportwetten noch die Einrichtung der bundesweiten Sperrdatei hinbekommen.


Na die Sperre wird wohl mit oasis was werden.

Und die Lizenzen kann man nur an Unternehmer vergeben die a) zuverlässig sind und b) entscheidungsreife Unterlagen vorlegen.

beides scheint bei den bisherigen Interessenten noch nicht abschließend geklärt.

Und zu der Vision von immo:

Wo steht explizit im Glücksspielstaatsvertrag, dass die Übergangsfrist objektbezogen zu regeln ist?

-----

Solange darüber keine hessische VGH-Entscheidung, besser noch eine BVerwGE vorliegt, ist das alles nur Kaffeesatzleserei.

Was interessieren mich ein Einzelfallurteil eines kleinen VG und eines fremden OVG?
15 24.03.2014 14:10 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Am besten selber das Urteil lesen. Von der Argumentation gilt das sicher auch in Hessen.
16 24.03.2014 17:05 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Sicher, wenn du dir sicher bist gilt das sicher auch in Hessenanbeten
17 24.03.2014 21:54 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Zitat:
Original von sunrise
Sicher, wenn du dir sicher bist gilt das sicher auch in Hessenanbeten


Hab in Hessen nur nen abgerockten Bordell/Nachtclub (leer) also im Prinzip betrifft mich das eh nicht obwohl natürlich eine Umnutzung zur Spilo möglich wäre!
18 24.03.2014 22:02 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall

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habe gestern mit jemand gesprochen welcher eine Spielhalle verloren hat weil der Konzessionsinhaber verstorben ist und eine neue Konzession (Sohn) wegen Abstandregelung nicht erteilt wurde.
Ist zwar schon 2 Jahre her und ich habe Ihm auch nicht gesagt das die Sachbearbeiter der Stadt leider eine Fehlentscheidung gemacht haben aber im Prinzip kann man schon erkennen wohin der ganze Wahn führt.


Die Spielhallenerlaubnis ist objekt- und personenbezogen ! Der Konzessionsinhaber hat die Spielhalle durch Tod "verloren" !
Über welches Medium hast Du mit dem "Spielhallenverlierer" gesprochen ?
Wenn das schon 2 Jahre her ist, muss die Ablehnung andere Gründe haben, da der GlüStV zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist !!!

MfG
Thomas Pieck
19 25.03.2014 07:57 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
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RE: Spielhalle Verlust durch Todesfall

Zitat:
Original von Pieck, OA Düren
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Zitat:
Original von immo2012
habe gestern mit jemand gesprochen welcher eine Spielhalle verloren hat weil der Konzessionsinhaber verstorben ist und eine neue Konzession (Sohn) wegen Abstandregelung nicht erteilt wurde.
Ist zwar schon 2 Jahre her und ich habe Ihm auch nicht gesagt das die Sachbearbeiter der Stadt leider eine Fehlentscheidung gemacht haben aber im Prinzip kann man schon erkennen wohin der ganze Wahn führt.


Die Spielhallenerlaubnis ist objekt- und personenbezogen ! Der Konzessionsinhaber hat die Spielhalle durch Tod "verloren" !
Über welches Medium hast Du mit dem "Spielhallenverlierer" gesprochen ?
Wenn das schon 2 Jahre her ist, muss die Ablehnung andere Gründe haben, da der GlüStV zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist !!!

MfG
Thomas Pieck


War der Sohn!
Denke mal er hat da auf 2 Jahre aufgerundet
20 25.03.2014 07:59 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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