1 jährige frist läuft ab ? |
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.749
Nächster Level: 8.476.240
|
|
1 jährige frist läuft ab ? |
|
was mich selbst einmal interessieren würde
ist ,
ob in ganz deutschland überhaupt schon eine einzige spielhalle nach diesem recht (siehe artikel ) schliessen musste ?
wer hat hierzu konkrete infos ?
siehe text:
24.01.2014
Einjährige Übergangsfrist
Der Streit geht weiter
Nun hat auch das Niedersächsische OVG mit Beschluss vom 7. Januar 2014 die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Schließungsanordnung aufgrund der einjährigen Übergangsfrist zurückgewiesen. Der BA weist darauf hin, dass die bisherige Rechtsprechung uneinheitlich ist und rät allen, die von einer Schließungsverfügung betroffen sind, sich rechtlich beraten zu lassen.
Der BA hatte über den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 4. Dezember 2013 (Az: 3 EO 494/13) informiert. Im Streit stand hier die einjährige Übergangsfrist für Spielhallenerlaubnisse, die gemäß § 33 i Gewerbeordnung (GewO) nach dem 28. Oktober 2011 erteilt worden sind. Diese liefen gemäß § 29 Abs. 4 Satz 3 Glücksspielstaatsvertrag am 30. Juni 2013 aus. Dies führte bereits zu Schließungsverfügungen. Die Rechtmäßigkeit der Verfügungen ist regelmäßig umstritten. Die bisherige Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Der BA berichtet weiter: Während das OVG eine Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Schließungsverfügung mit der Argumentation aufhob, dass bei einer sofortigen Vollziehung erhöhte Begründungsanforderung bestehen und die verfolgten gesetzgeberischen Ziele, unter anderem zur Eindämmung und Bekämpfung der Spielsucht, eher langfristig sind und folglich die Zielerreichung nicht auf eine zeitlich unmittelbare Umsetzung angelegt ist, hat sowohl das Niedersächsische OVG (Beschluss vom 07. Januar 2014, Az: 7 ME 90/13) als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 29. November 2013, Az: 10 CS 13.1966) die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die jeweilige Schließungsanordnung zurückgewiesen.
Laut BA-Justiziar Stephan Burger ist dies nicht haltbar, da hier eine erhebliche Grundrechtsverletzung (Betriebsschließung) des Spielstättenbetreibers droht und schon allein deshalb vorläufiger Rechtschutz zu gewähren ist. Burger weist darauf hin, dass es sich bei allen zitierten Entscheidungen lediglich um Einzelfallentscheidungen handelt. Sollten Unternehmen von einer Schließungsverfügung aufgrund der einjährigen Übergangsfrist betroffen sein, rät er dringend, sich rechtlichen Beistand zu holen.
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...ht-weiter-5821/
gruss
pg.
|
|
1
24.01.2014 16:33 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 228.066 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.619.679
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|