Als letztes der 16 Bundesländer novelliert Hamburg sein Spielbankengesetz, um den Hamburger Haushalt durch Anpassung der Spielbankbesteuerung an die Regelung der anderen Bundesländer zu entlasten. Hierzu will der Senat die Spielbankabgabe senken (von 70 auf 55 Prozent) und im Gegenzug die Sonderabgabe erhöhen (von 10 auf 25 bis 35 Prozent). Dies ergibt sich aus der Gesetzesvorlage des Hamburger Senats vom 17.12.2013 .
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