Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ? |
Kranenburg
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Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ? |
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Hallo und Grüße aus Kranenburg !
Ich möchte mal eine Frage in die elitäre Gewerberunde schmeissen:
Wer als EU-Ausländer in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchte (z.B. Niederländer) bedarf hierfür auch einer Freizügigkeitsbescheinigung (ehemals Aufenthaltserlaubnis).
Frage:
Verlangt Ihr VOR der Bescheinigung der Gewerbeanzeige die Vorlage einer solchen Freizügigkeitsbescheinigung ?
ODER
nehmt Ihr wie wir die Gewerbeanzeige entgegen, bescheinigt diese und weist darauf hin, dass der Gewerbetreibende eben jene Freizügigkeitsbescheinigung noch beantragen muss ?
Ob er das nun tut oder nicht ist dann nicht mehr unser Bier. Das Ausländeramt bekommt ja von uns regelmäßig Daten über angemeldete Gewerbebetriebe mit Ausländer-Beteiligung.
Früher haben wir immer VORHER die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis / Freizügigkeitsbescheinigung verlangt. Jedoch haben diese EU-Ausländer vom Ausländeramt manchmal keine Bescheinigung bekommen, eben weil noch keine Gewerbeanzeige (als Einkommensnachweis) vorlag. Die Katze hat sich quasi in den Schwanz gebissen. Keine Gewerbeanzeige = keine Aufenthaltsbescheinigung und keine Aufenthalsbescheinigung = keine Gewerbeanzeige.
Wie macht Ihr das ?
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1
19.10.2006 17:32 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ? |
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Hallo aus Neuss,
lieber Kollege aus Kranenburg,
ich persönlich denke, hier könnte und sollte man ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern. Dies sollte jedoch besser im nichtöffentlichen Teil des Forums diskutiert werden.
Wenn Sie einverstanden sind, könnte einer der ehrenwerten Mods den Thread in den nichtöffentlichen Teil verschieben.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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2
19.10.2006 17:44 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Hallo nach Kranenburg und Neuss,
die Verfahrensweise ist hinsichtlich der EU-Staatsbürger eindeutig und wurde bereits hier diskutiert.
Vom Verschieben des Threads habe ich mal Abstand genommen da sonst der Koll. aus Kranenburg (momentan) ein "Leseproblem" hätte.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
19.10.2006 23:53 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
neben den eindeutigen Regelungen gibt es aber auch Tipps und Kniffe, um zumindest einen Teil der Scheinanmeldungen zu verhindern.
@ Kollege Kranenburg
Mal hopp, hopp, hopp, für den nichtöffentlichen Teil des Forums anmelden. Mit dem "Zweiten" sieht man besser.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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4
20.10.2006 08:49 |
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Kranenburg
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Hallo !
Meine Anmeldung für den nichtöffentlichen Teil ist grad über die Bühe gegangen. Ich schnupper da gleich mal rein.
Danke schon mal !!!
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5
20.10.2006 11:23 |
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