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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ?
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ?

Hallo und Grüße aus Kranenburg !

Ich möchte mal eine Frage in die elitäre Gewerberunde schmeissen:

Wer als EU-Ausländer in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchte (z.B. Niederländer) bedarf hierfür auch einer Freizügigkeitsbescheinigung (ehemals Aufenthaltserlaubnis).

Frage:

Verlangt Ihr VOR der Bescheinigung der Gewerbeanzeige die Vorlage einer solchen Freizügigkeitsbescheinigung ?

ODER

nehmt Ihr wie wir die Gewerbeanzeige entgegen, bescheinigt diese und weist darauf hin, dass der Gewerbetreibende eben jene Freizügigkeitsbescheinigung noch beantragen muss ?

Ob er das nun tut oder nicht ist dann nicht mehr unser Bier. Das Ausländeramt bekommt ja von uns regelmäßig Daten über angemeldete Gewerbebetriebe mit Ausländer-Beteiligung.

Früher haben wir immer VORHER die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis / Freizügigkeitsbescheinigung verlangt. Jedoch haben diese EU-Ausländer vom Ausländeramt manchmal keine Bescheinigung bekommen, eben weil noch keine Gewerbeanzeige (als Einkommensnachweis) vorlag. Die Katze hat sich quasi in den Schwanz gebissen. Keine Gewerbeanzeige = keine Aufenthaltsbescheinigung und keine Aufenthalsbescheinigung = keine Gewerbeanzeige.

Wie macht Ihr das ?
1 19.10.2006 17:32 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Ausländer: Erst Freizügigkeitsbescheinigung dann Gewerbeanzeige ?

Hallo aus Neuss,

lieber Kollege aus Kranenburg,

ich persönlich denke, hier könnte und sollte man ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern. Dies sollte jedoch besser im nichtöffentlichen Teil des Forums diskutiert werden.

Wenn Sie einverstanden sind, könnte einer der ehrenwerten Mods den Thread in den nichtöffentlichen Teil verschieben.

Jürgen Schmitz

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Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 19.10.2006 17:44 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo nach Kranenburg und Neuss,

die Verfahrensweise ist hinsichtlich der EU-Staatsbürger eindeutig und wurde bereits hier diskutiert.

Vom Verschieben des Threads habe ich mal Abstand genommen da sonst der Koll. aus Kranenburg (momentan) ein "Leseproblem" hätte.

Freundliche Grüße

R. Land

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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
3 19.10.2006 23:53 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Hallo aus Neuss,

neben den eindeutigen Regelungen gibt es aber auch Tipps und Kniffe, um zumindest einen Teil der Scheinanmeldungen zu verhindern.

@ Kollege Kranenburg

Mal hopp, hopp, hopp, für den nichtöffentlichen Teil des Forums anmelden. Mit dem "Zweiten" sieht man besser.

Jürgen Schmitz

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Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
4 20.10.2006 08:49 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Hallo !

Meine Anmeldung für den nichtöffentlichen Teil ist grad über die Bühe gegangen. Ich schnupper da gleich mal rein.

Danke schon mal !!!
5 20.10.2006 11:23 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
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