Schaustellerkarte |
Sabine Küch
Eroberer
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Ein fröhliches Hallo aus Hamm,
es soll eine sogenannte Schaustellerkarte geben. Diese soll auf die Mitarbeiter in Kopie übertragen werden können. Hatte jemand schon mal einen solchen Fall und hat vielleicht gerade die Rechtsgrundlage zur Hand?
Gruß
Sabine Küch
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1
19.10.2006 08:41 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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Hi,
handelt es sich dabei vielleicht um die Reisegewerbekarte eines Schaustellers, der nach § 60 c Abs. 2 GewO verpflichtet ist, einem im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift der RGK auszuhändigen, wenn er die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt?
Ansonsten habe ich den Begriff noch nie gehört.
Viele Grüße
A. Thien
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2
19.10.2006 09:28 |
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Solon
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Sabine Küch
Eroberer
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Themenstarter
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Hallo,
genau, dass hatte ich gesucht. Danke schön. :-)
Hatten Sie schon mal einen solchen Fall?
Wie ist der Begriff der Zweitschrift zu verstehen, handelt es sich dabei um eine Reisegewerbkarte die für den Angestellten ausgestellt wird. Und ist dieses dann auch gebührenpflichtig?
Gruß
Sabine Küch
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3
19.10.2006 09:43 |
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René Land
Administrator
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Hallo nach Hamm,
die Karte ist vom Gewerbetreibenden "für seinen Angestellten" zu beantragen und beinhaltet alle Angaben der Originalkarte mit dem Verweis auf die "Zweitschrift" die also wie eine Art Ausfertigung zu verstehen ist.
Zu den Gebühren müsste sich mal ein Kollege aus NRW äußern, da diese sich nach Landesrecht richten.
Die Frage der Zweitschrift ist übrigens ein top-aktuelles Thema
Da der Beitrag im Bereich Reisegewerbe besser aufgehogen ist, verschiebe ich ihn mal dort hin.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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4
19.10.2006 10:02 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
die Angaben in der Zweitschrift sind die gleichen wie im Original, nur dass die Karte eben als Zweitschrift kenntlich gemacht wird. Unser Gebührenrahmen geht von 17 € - 94 € (empfohlener Betrag 43,80 €). Ich nehme aber an, dass der Gebührenrahmen in NRW anders ist.
Viele Grüße
A. Thien
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5
19.10.2006 10:07 |
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Sabine Küch
Eroberer
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Themenstarter
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für die schnelle Hilfe.
Schöne Grüße aus Hamm
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6
19.10.2006 13:46 |
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C. Schröder
König
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Bei uns in NRW kostet die Karte 15,00 € (kein Gebührenrahmen).
Muss wirklich der Selbständige die Karte für den Angestellten beantragen? Wo steht das? Bei Stellvertretungserlaubnissen im GastG ist das ja auch so.
Bei uns war gestern ein Antragsteller. Sein "Chef" wohnt im Osten, genaues Bundesland weiß ich jetzt nicht. Hätte dieser hierhin kommen müssen, um für den Angstellten die Zweitschrift zu beantragen??
Außerdem brauche ich doch die persönlichen Unterlagen, die kann der unselbständige Betreiber doch nur selbst beantragen.
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7
19.10.2006 15:34 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
haben Sie den Landmann/Rohmer? In Rd.nr. 10 zu § 60 c GewO steht, dass der Prinzipal einem am Ort tätigen Mitarbeiter die Zweitschrift mitgeben muss. Das Original reicht wegen des persönlichen Charakters nicht aus.
In den ReisegewVwV steht zudem, dass der Prinzipal einem Beschäftigten eine von der zuständigen Behörde ausgefertigte Zweitschrift seiner RGK aushändigen muss.
Ich finde, das ist eindeutig, oder?!
Viele Grüße
A. Thien
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8
19.10.2006 16:06 |
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C. Schröder
König
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Ja man sollte mal den Kommentar lesen. Aber das kam bei uns eigentlich noch nie vor. Mein Knabe von gestern hätte demnach mit seinem Chef in die ostdeutsche Stadt gehen müssen. Der Chef hätte eine Karte bekommen in der das gleiche steht wie seiner eigenen sowie das Wort "Zweitschrift".
Oder steht da noch drin, Zweitschrift für Herrn XY
Muss Herr XY definitiv nichts nachweisen??
Bislang hatten wir nur die unselbständigen im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 bei denen alles vollständig zu prüfen war.
Wobei diese Vorschrift m.E. oft missbraucht wird. Da wird eine solche Karte für Familienangehörige oder Freunde ausgestellt, damit der Karteninhabber nicht den ganzen Tag auf dem Markt stehen muss. Aber Nachweis...?
Wenn wir schon mal beim Thema sind: Habt ihr schon mal Gewerbelegitimationskarten nach § 55 b Abs. 2 ausgestellt. Ich hatte vor Jahren mal so einen Fall, da habe ich echt gekämpft bis ich wusste was die Firma von mir wollte.
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9
19.10.2006 16:25 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
auf der Reisegewerbekarte muss nur "Zweitschrift" draufstehen.
Lt. Landmann/Rohmer Rd.Nr. 10 zu § 60c GewO können sich Inhaber größerer Schaustellerbetriebe gleich mehrere Zweitschriften von der Behörde ausstellen lassen.
Die 15,00 € sind gem. Tarifstelle 12.12.3 des Gebührentarifs zu erheben.
Eine Gewerbelegitimationskarte habe ich auch noch nicht ausgestellt.
Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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10
19.10.2006 17:01 |
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Antonia Thien
König
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Moin,
die Gewerbelegitimationskarte ist ein ziemlich veraltetes Teil, das durch die EU-Verträge fast überflüssig geworden ist. M.W. wird sie nur noch in der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein verlangt.
Ausgestellt haben wir so ein Teil noch nie. Die Prüfung ist aber wohl die gleiche wie bei der RGK.
Viele Grüße
A. Thien
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11
20.10.2006 07:10 |
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