Forum-Gewerberecht

» Schaustellerkarte «

Hallo nach Hamm,

die Karte ist vom Gewerbetreibenden "für seinen Angestellten" zu beantragen und beinhaltet alle Angaben der Originalkarte mit dem Verweis auf die "Zweitschrift" die also wie eine Art Ausfertigung zu verstehen ist.

Zu den Gebühren müsste sich mal ein Kollege aus NRW äußern, da diese sich nach Landesrecht richten.

Die Frage der Zweitschrift ist übrigens ein top-aktuelles Thema

[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1154&sid=]   [/URL]

Da der Beitrag im Bereich Reisegewerbe besser aufgehogen ist, verschiebe ich ihn mal dort hin.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 19.10.2006 um 10:02 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8909#post8909


Beitrags-Print by Breuer76