Forum-Gewerberecht

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Hallo,

genau, dass hatte ich gesucht. Danke schön. :-)
Hatten Sie schon mal einen solchen Fall?
Wie ist der Begriff der Zweitschrift zu verstehen, handelt es sich dabei um eine Reisegewerbkarte die für den Angestellten ausgestellt wird. Und ist dieses dann auch gebührenpflichtig?


Gruß

Sabine Küch



Gepostet am 19.10.2006 um 09:43 von:
Benutzer: Sabine Küch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8905#post8905


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