alfi1950
Tripel-As
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
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Illegale Glücksspielwerbung |
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Stellt solch eine öffentliche "Berichterstattung" nicht bereits illegale Glücksspielwerbung dar?
http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=185531
oder hier:
Auf der einen Seite wird Fensterwerbung im Bereich von Spielhallen verboten und LOTTO macht was es will bzw. wirbt wie hier mit Millionen €uros:
[img][/IMG]
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1
06.09.2013 10:04 |
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Solon
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bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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die staatlichen lottoanstalten machen immer schon, was sie wollen. warum und wieso die das dürfen und andere unternehmen nicht? gute frage. eine schlüssige antwort darauf, mal abgesehen von den steuern, die der staat daduch einnimmt, habe ich aber auch noch nicht gefunden.
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1
10.09.2013 15:30 |
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