Schummeln bei der Schulung |
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.770
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Schummeln bei der Schulung |
|
Bei den in den Landesgesetzen vorgeschriebenen Schulungen für das Personal (Suchtprävention) wird geschummelt.
Die Aufsicht eines mir bekannten Spielsalons wurde von dem Anbieter statt der vorgeschriebenen 14 Stunden nur 5 Stunden geschult. Begründung des Schulungsleiters war, dass man zu diesem Thema auch nicht länger palavern kann. Eine Bestätigung für 14 Stunden Schulung wurden trotzdem ausgestellt. Sie sagte es wurde bei dieser Schulung viel gelacht, was Neues hat sie nicht erfahren. Von Ihrem Chef aus darf sie jetzt nicht die Hälfte der Kundschaft rauswerfen, sonst geht er ja pleite.
Auch nachvollziehbar.
Deshalb bringen solche Gesetze auch nichts.
Die Wurzel allen Übels sind die süchtigmachenden Features der Spielgeräte. Aber da traut sich die Politik wegen der starken Lobby nur halbherzig bis garnicht ran.
es grüßt sunrise
|
|
1
01.07.2013 21:55 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
lodermulch
Haudegen
Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.750.293
Nächster Level: 3.025.107
|
|
pffff....warum so früh so schwarz sehen?
warte doch erst mal ab, bis die entsprechenden unternehmenstöchter
der firmen gauselmann und nsm eigene schulungen zur suchtprävention anbieten;
ich möchte wetten, dann hören solche auswüchse auf....da wird
dann nur noch knallharte erkennung von spielsüchtigen und
aussprechen von hallenverweisen gelernt!
|
|
2
01.07.2013 23:54 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.072
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo sunrise,
Deine Schilderung sind für mich persönlich nicht verwundernd.
Als ich erstmals bei einer Präsentation der Caritas Berlin zum Thema dabei war,
stellte ich die Frage, ob sie denn bei der Beschulung auch darauf achten,
dass die Arbeitsverträge der Beschulten dann geändert werden.
Man fragte daraufhin nach, weil man mit meiner Frage gar nichts anfangen konnte und ich erläuterte in knappen Worten
die Umsatzbeteiligung und dass eine Beschulung, die darauf ausgerichtet ist, den Hauptumsatzbringer aus dem Betrieb
zu komplimentieren in die Beratungsstelle rein vom Grundsatz her nur Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn jedes
Abhängigkeitsverhältnis "Umsatz - beschulter Mitarbeiter" von Anfang an elimeniert wird.
Die Caritas erklärte auf der öffentlichen Veranstaltung, dass sie sich nur um die Schulungsmaßnahme selbst kümmert.
Damit war für mich persönlich das Thema durch.
VG
Meike
|
|
3
02.07.2013 05:02 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 330.942 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.359.911
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|