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Zum Ende der Seite springen Einstieg eines Gesellschafters in die OHG
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Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Einstieg eines Gesellschafters in die OHG

Hallo und schöne Grüße aus Hamm, Kopfkratz

muss beim Eintritt eines Gesellschafters in eine OHG ein richtiger Gewerbemedevorgang erfolgen plus Gebühren??





Gruß


Sabine Küch

Kunst
1 03.08.2005 13:12 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Schönen guten Tag, Frau Küch! ..... und ein freundlíches Moin aus Cloppenburg!

Wenn es sich hierbei um einen "normalen" Gesellschafter handelt, der auch Geschäftsführungsbefugnisse besitzt, ist dieses ein "neuer" Gewerbetreibender in einer Personengesellschaft.

Damit ist eine Anmeldung nach § 14 GewO, die in diesem unseren Lande ja auch Geld kostet, erforderlich. großes Grinsen

Eine Ausnahme wäre m. E. nur dann gegeben, wenn es sich hierbei ausschließlich um einen "stillen Gesellschafter" handelt, also um einen Gesellschafter, der lediglich Geld in die Gesellschaft einbringt und mit diesem Kapital haftet, ansonsten aber nichts zu melden hat.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 03.08.2005 14:48.

2 03.08.2005 13:29 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Sabine Küch


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Hallo Herr Kramer,

danke schön für die Hilfe.


Schöne Grüße
aus Hamm

Sabine Küch


Danke
3 03.08.2005 14:20 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
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