Frage zu Spielhallenbetereiber/Aufsteller |
Thomas Danzi
Grünschnabel
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.317
Nächster Level: 10.000
|
|
Frage zu Spielhallenbetereiber/Aufsteller |
|
Ist der Betreiber einer Spielhalle auch gleichzeitig Aufsteller? Oder kann auch ein Externer als Aufsteller auftreten und die entsprechende Erlaubnis beantragen. Diese Konstellation ist bislang bei uns noch nicht bekannt.
|
|
1
11.03.2013 17:10 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.402
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Thomas,
diese Konstellation hatte ich schon in verschiedensten Städten gesehen, dass in der Spielhalle von Dritten (anderen Aufstellern)
die Automaten aufgestellt waren.
Es benötigt jeder seine Erlaubnis (§33 i , §33 c) und die Geeignetheitsbescheinigung (für den "Dritten" Aufsteller).
So kenne ich es.
VG
Meike
|
|
2
12.03.2013 04:48 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Danzi
Grünschnabel
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.317
Nächster Level: 10.000
Themenstarter
|
|
für die schnelle Antwort. Nach Studium der §§ scheint mir das auch so zu sein.
|
|
3
12.03.2013 15:26 |
|
|
Rene S.
Foren As
Dabei seit: 19.10.2011
Beiträge: 78
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 356.797
Nächster Level: 369.628
|
|
Es ist auch so. Bei uns gibt es das häufiger.
|
|
4
12.03.2013 16:18 |
|
|
herzchen
Mitglied
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 46
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 276.696
Nächster Level: 300.073
|
|
Die Konstellation ist auch uns bekannt; die rechtlichen Grundlagen sind dafür schon von Meike genannt worden.
Fraglich ist nur, wie die Gewerbsmäßigkeit des Spielhallenbetreibers zu begründen ist, wenn er nicht selbst Spielgeräte aufstellt?
Erzielt er Umsätze/ Einnahmen aus Getränke- und/ oder Postkartenverkauf, müßte ein solches Gewerbe angezeigt werden.
Erhält er Einnahmen aus den Automaten durch den Aufsteller (in die Hand gedrückt), wie sonst der Gastwirt, ist das wohl auch nicht umsatzsteuerpflichtig - weiß ich aber nicht genau.
Bleiben noch Spiele nach § 33 d. Unbdenklichkeitsbescheinigungen des BKA sollte es aber schon lange nicht mehr so ohne weiteres geben. Die letzte, die ich in der Hand hatte war von 1999.
Vielleicht hat ja jemand noch eine andere Idee, jedenfalls war die Ausgangsfrage durchaus berechtigt.
|
|
5
12.03.2013 17:34 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 290.714 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.319.683
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|