unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Atelier anmeldepflichtig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Atelier anmeldepflichtig?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 730.682
Nächster Level: 824.290

93.608 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Atelier anmeldepflichtig?

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Anfrage bezüglich eines Ateliers. Der Bürger möchte gerne wissen, ob das Atelier als Gewerbe angemeldet werden muss?!

Er sagt, zunächst sollen nur eigene Werke (Bilder, Betonfiguren) ausgestellt und verkauft werden. Das wäre meiner Meinung nach dann kein Gewerbe, sondern erst ab dem Zeitpunkt wenn Werke von Anderen ausgestellt und verkauft werden.

Liege ich da richtig?

Gruß aus Siegen smile
1 27.02.2013 10:09 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.280.119
Nächster Level: 8.476.240

196.121 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Atelier anmeldepflichtig?

Hallo nach Siegen,

das sehe ich auch so.
Ich würde das Atelier im vorliegendem Fall dem Wirkbereich der Kunstbegriffs zuordnen und keine Gewerbe-Anmeldung fordern.
Wird das Atelier später möglicherweise zur reinen "Verkaufsstelle" für fremde Künstler, kann die Tätigkeit freilich in Richtung Gewerbe "kippen".

Wir hatten das Thema schon einmal hier diskutiert.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
2 27.02.2013 10:49 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 730.682
Nächster Level: 824.290

93.608 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von BernshausenL


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Atelier anmeldepflichtig?

Okay smile

Muss hier im Forum erstmal ´nen Überblick kriegen Augenzwinkern

Danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort!

Grüße
3 27.02.2013 11:00 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.148.795
Nächster Level: 10.000.000

851.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel,

bei den "Betonfiguren" habe ich solche Gartenfiguren wie z.B. Vogeltränken und kleine Kobolde usw. vor Augen, die zwar einzeln aber doch in Schablonen gegossen und wohl auch auf Flohmärkten verkauft werden.

Wenn das solche Figuren sind, würde ich doch eher einen gewerblichen Verkauf sehen.

Regina Runge
4 27.02.2013 11:07 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 730.682
Nächster Level: 824.290

93.608 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von BernshausenL


www.Fiat-126-Forum.de







Habe nun gerade mit dem Mann gesprochen, er sagt dass ein Verkauf auf Flohmärkten oder Internet nicht stattfindet.

Als ich ihm gesagt habe dass er hierfür kein Gewerbe anmelden muss, bat der Herr um eine kurze Mitteilung von mir, dass keine Anmeldung erforderlich ist.

Hier tue ich mich allerdings ein wenig schwer mit der "kurzen Mitteilung".. Hattet ihr schon mal so einen Fall und was schreibt man dann am besten? Ist da ein Zweizeiler ausreichend? Weil es ist ja kein VA.

Danke
5 27.02.2013 11:33 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.148.795
Nächster Level: 10.000.000

851.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Da hatte ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.
Es kommt m.E. nicht darauf an, wo und auf welchem Wege verkauft wird, sondern darauf, ob das Erzeugnis "Kunst" (selbst entworfene Unikata)oder eher eine Reproduktion nach Vorlage / mit Schablone darstellt. Den Verkauf auf Flohmärkten hatte ich nur als Beispiel gedacht.

Wenn also Betonfiguren nach Schablone hergestellt und in eigenen Räumen verkauft werden, müsste es sich nach meinem Dafürhalten um ein Gewerbe handeln, wenn eine Unerheblichkeitsgrenze überschritten wird.

Werden sie allerdings selbst entworfen und als Unikate hergestellt, würde m.E. eine künstlerische Tätigkeit vorliegen, die nicht unter die GewO fällt.

Eine schriftliche Mitteilung halte ich für problematisch. Sie müßte auf jeden Fall eine genaue Beschreibung/Eingrenzung der nicht anzuzeigenden Tätigkeit enthalten, da der Verkauf von Bildern und Betonfiguren grundsätzlich auch gewerblich sein kann.

Regina Runge
6 27.02.2013 13:15 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.280.119
Nächster Level: 8.476.240

196.121 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von BernshausenL
Hier tue ich mich allerdings ein wenig schwer mit der "kurzen Mitteilung".. Hattet ihr schon mal so einen Fall und was schreibt man dann am besten? Ist da ein Zweizeiler ausreichend? Weil es ist ja kein VA.
Danke


Nunja... Es könnte sich durchaus um einen feststellenden Verwaltungsakt handeln, der besagt, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht der Meldepflicht nach § 14 GewO unterliegt... (Antrag des Betroffenen auf rechtsmittelfähigen Bescheid vorausgesetzt)

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
7 28.02.2013 11:50 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Atelier anmeldepflichtig?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
gGmbH anmeldepflichtig? Gewerberecht   08.03.2023 09:38 von Ulrike Brandt     09.03.2023 12:05 von B.R.   Views: 349.357
Antworten: 6
1 Dateianhänge enthalten Sind Photovoltaikanlagen anmeldepflichtig? Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.01.2021 14:07 von SEberhagen     13.01.2021 14:36 von HBinder   Views: 161.297
Antworten: 3
Apotheken anmeldepflichtig? Gewerberecht   18.01.2012 16:42 von SAVARD     19.01.2012 11:00 von sme40   Views: 6.550
Antworten: 7
höhere Tätigkeit, anmeldepflichtig? Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.09.2011 14:10 von M.Hannes     27.09.2011 17:18 von VoPi   Views: 4.035
Antworten: 5
Sind Windenergieanlagen als Gewerbe anmeldepflichtig Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.05.2011 10:18 von guenter luxemburger     26.05.2011 10:51 von Rheinhesse   Views: 6.403
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 308.490 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.914.525


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 123 | Gesamt: 0.203s | PHP: 99.51% | SQL: 0.49%