Forum-Gewerberecht

» Atelier anmeldepflichtig? «

Habe nun gerade mit dem Mann gesprochen, er sagt dass ein Verkauf auf Flohmärkten oder Internet nicht stattfindet.

Als ich ihm gesagt habe dass er hierfür kein Gewerbe anmelden muss, bat der Herr um eine kurze Mitteilung von mir, dass keine Anmeldung erforderlich ist.

Hier tue ich mich allerdings ein wenig schwer mit der "kurzen Mitteilung".. Hattet ihr schon mal so einen Fall und was schreibt man dann am besten? Ist da ein Zweizeiler ausreichend? Weil es ist ja kein VA.

 Danke  



Gepostet am 27.02.2013 um 11:33 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80738#post80738


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