Anbringung des Firmennamens am Briefkasten |
dianaw
Grünschnabel
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Anbringung des Firmennamens am Briefkasten |
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Hallo und
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ich habe hier den Fall einer "Unternehmensgruppe", die aus 4 Firmen besteht. Der Inhaber hat seinen Briefkasten auch mit 4 Firmennamen beschriftet, aber leider sind 2 dieser dort angeschriebenen Firmen überhaupt nicht existent - und 2 Firmen, die es tatsächlich gibt, stehen nicht am Briefkasten.
Diesbezüglich gab es schon Probleme, da Post nicht zugestellt werden konnte.
Weiß jemand ob eine Möglichkeit besteht, den Geschäftsführer zu veranlassen, seinen Briefkasten korrekt zu beschriften?
schon mal.
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1
24.08.2012 09:38 |
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Solon
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Kunert
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RE: Anbringung des Firmennamens am Briefkasten |
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Handelt es sich um im Handelsregister eingetragene Unternehmen?
Wenn ja, muss sicher gestellt sein, dass unter der bei dem Registergericht angegebenen Geschäftsraumanschrift eine postalische Zustellung möglich ist. Die Eintragung der inländischen Geschäftsanschrift und damit auch die Meldepflicht bei etwaigen Änderungen ist seit Inkrafttreten des MoMiG gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Eintragung nimmt die inländische Geschäftsanschrift am Verkehrs- und Vertrauensschutz des Handelsregisters teil. In welchem Gesetz die Pflicht nun genau geregelt ist, kommt auf die Rechtsform an.
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2
29.08.2012 11:31 |
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Solon
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dianaw
Grünschnabel
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RE: Anbringung des Firmennamens am Briefkasten |
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Ja, beide nicht am Briefkasten angeschriebene Firmen sind im Handelsregister eingetragen. Es handelt sich einmal um einen e.K. und zum anderen um eine GmbH.
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3
29.08.2012 11:39 |
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Kunert
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RE: Anbringung des Firmennamens am Briefkasten |
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Die Regelung findet sich für die GmbH in § 10 Abs. 1 S. 1 GmbHG und für den eK in §§ 29 und 31 HGB.
Das Registergericht kann bei Nichterreichbarkeit unter der eingetragenen Geschäftsraumanschrift wohl durch Androhung von Ordnungsgeld dazu anhalten, dass in Ordnung zu bringen
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4
29.08.2012 11:51 |
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dianaw
Grünschnabel
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RE: Anbringung des Firmennamens am Briefkasten |
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für die Antwort!
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5
29.08.2012 11:55 |
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Gewerbe2007
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Und wie sieht das mit Einzelunternehmen aus?
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6
29.08.2012 11:55 |
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Kunert
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Einzelunternehmen - heißt nicht im HR eingetragen? - Schlecht! Da können wir uns bei den Damen und Herren bedanken, die § 15a und b aus der GewO gestrichen haben, um Bürokratie abzubauen!
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7
29.08.2012 13:09 |
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Gewerbe2007
Eroberer
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für Ihre Antwort. So habe ich das auch bisher gesehen. Es ist schon schwierig, dass für alle Gewerbetreibenden, die nicht ins HR eingetragen sind, keine Möglichkeit besteht, ihren Briefkasten beschriften zu müssen.
Ich habe ein Bewachungsunternehmen, wo die Post grundsätzlich wieder zurück kommt, da keine Postzustellung möglich ist.
LG
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8
29.08.2012 13:15 |
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
an dieser Stelle sei an die DL-InfoV hingewiesen, nach deren Inhalt, stark vereinfacht, nur irgendwo und irgendwie nachlesbar die Daten des Unternehmens, gleich ob im Handelsregister eingetragen oder nicht, veröffentlicht sein müssen (Aushang im Geschäft, im Internet usw.).
Eine Verpflichtung, Briefkästen zu beschriften, sehe ich allerdings nicht.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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9
30.08.2012 08:48 |
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