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Handelt es sich um im Handelsregister eingetragene Unternehmen?

Wenn ja, muss sicher gestellt sein, dass unter der bei dem Registergericht angegebenen Geschäftsraumanschrift eine postalische Zustellung möglich ist. Die Eintragung der inländischen Geschäftsanschrift und damit auch die Meldepflicht bei etwaigen Änderungen ist seit Inkrafttreten des MoMiG gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Eintragung nimmt die inländische Geschäftsanschrift am Verkehrs- und Vertrauensschutz des Handelsregisters teil. In welchem Gesetz die Pflicht nun genau geregelt ist, kommt auf die Rechtsform an.

 smile  



Gepostet am 29.08.2012 um 11:31 von:
Benutzer: Kunert
Der Original-Beitrag :
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