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Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagung trotz unvollständiger Gewerbeanmeldung
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annchen
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Gewerbeuntersagung trotz unvollständiger Gewerbeanmeldung

Guten Morgen,
ich habe eine Verständnisfrage
Ein Gewerbetreibender hat sein Gewerbe im Juli bei uns angemeldet. Allerdings war die Gewerbeanmeldung, die er uns auf dem Postweg zukommen lassen hat, nicht vollständig, sprich im Formular haben die persönlichen Angaben und die Anzahl der Voll-/Teilzeitbeschäftigten sowie ein Auszug aus dem HR gefehlt. Bisher haben wir den Gewerbetreibenden 2x aufgefordert, diese Daten/Unterlagen nachzuliefern.
1. Frage: Gilt für soetwas auch die 3tage Fiktion nach §15 Abs. 1 GewO? Hätte ich trotzdessen die Gewerbeanmeldung bestätigen müssen?

Jetzt ist es allerdings so, dass das Finanzamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren anregt, da eine nicht unerhebliche Summe an Steuerrückständen besteht.
2. Frage: Kann trotz dessen ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden?

Vorab vielen Dank für eure schnellen Antworten großes Grinsen
1 04.09.2012 08:43 annchen ist offline E-Mail an annchen senden Beiträge von annchen suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

nur der Empfang einer ordnungsgemäßen Gewerbeanzeige muss nach § 15 Abs. 1 GewO bescheinigt werden. Unvollständige Anzeigen können zurückgewiesen werden (Friauf, GewO, § 15 Rn. 8).
Eine Gewerbeanzeige ist nicht Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung. Entscheidend ist, dass das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird.
2 04.09.2012 09:04 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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