2012-08-02 NRW öffentliche Anhörung zur Änderung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag |
gmg
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Änderungen des GE 16/17 durch den Hauptausschuss |
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Da ich ja ein "netter Mensch" bin, anbei die Landtags-Drs. 16/1245 (Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses) vom 30. 10. 2012 z. K.
Grüße
__________________ gmg
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41
02.11.2012 15:43 |
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Solon
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gmg
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ÄEntschließungsantrag der FDP vom 07. 11. 2012 |
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Da gibt es dann noch einen Entschließungsantrag der FDP vom 07. 11. 2012 als Drs. 16/1335
zum Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) - Drucksache 16/17 -
mit dem Tenor:
Neuregelung des Glücksspielrechts muss ausgewogen und rechtssicher erfolgen
Grüße
__________________ gmg
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42
08.11.2012 08:22 |
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Solon
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gmg
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Entschließungsantrag der CDU vom 07. 11. 2012 |
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Da gibt es dann noch einen Entschließungsantrag der CDU vom 07. 11. 2012 als Drs. 16/1336
zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses (Drs. 16/1245)
zum Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) (Drs. 16/17)
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - AG GlüÄndStV NRW) wird wie folgt geändert:
mit dem Tenor:
1) §17 wird wie folgt geändert:
Nach „…der jeweils geltenden Fassung“ wird eingefügt: „Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse oder eines öffentlichen Bedürf-nisses eine Verkürzung der Sperrzeit gewähren, wobei die verbleibende Sperrzeit drei Stunden nicht unterschreiten darf.“
2) §18 wird wie folgt geändert:
Nach „…§ 33 i Gewerbeordnung erteilt worden ist“ wird eingefügt: „Eine Befreiung im Sinne des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüÄndStV kann erteilt werden, wenn ein Konzept zur Anpassung vorgelegt wird. Die Befreiung kann nicht über die Geltungsdauer des GlüÄndStV hinaus erteilt werden.“
Grüße
__________________ gmg
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43
08.11.2012 10:52 |
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gmg
Foren Gott
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Ergebnis der 2. Lesung Im Landtag NRW |
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Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag)
Ergebnis:
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN.
Die vollständige Meldung gibt es hier
Grüße
__________________ gmg
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44
08.11.2012 11:00 |
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lodermulch
Haudegen
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na, immerhin:
ein tusch. wenn auch ein leiser.
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45
08.11.2012 14:44 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Änderungen des GE 16/17 durch den Hauptausschuss |
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Einführung des Glücksspiel-Staatsvertrages in NRW zum 1. Dezember 2012Endlich Öffnungszeiten von Spielhallen begrenzt!
Der NRW-Landtag hat jetzt dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt, der am 1. Dezember 2012 in NRW in Kraft treten wird.
Busch: „Die neuen Maßnahmen sind mehr als überfällig. Endlich wird jetzt eine zeitliche Begrenzung der Öffnungszeiten von Spielhallen verbindlich festgelegt. Von 1.00 Uhr nachts bis 6.00 Uhr in der Frühe müssen Spielhallen täglich geschlossen werden.“
Nach Auffassung von Busch ist nicht einzusehen, warum Spielhallen auch Mitten in der Nacht geöffnet sind.
Busch: „Spielhallen waren meiner Meinung nach leichte Beute für Verbrecher, auch nachts mittels Überfällen zu Geld zu kommen. Die meisten Überfälle auf Spielhallen ereignen sich zu Zeiten, wo sich der Normalbürger schon längst im Bett befindet und zwar zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr.“
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46
12.11.2012 09:05 |
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rosebud
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RE: Änderungen des GE 16/17 durch den Hauptausschuss |
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Zitat: |
Original von petergaukler
Einführung des Glücksspiel-Staatsvertrages in NRW zum 1. Dezember 2012Endlich Öffnungszeiten von Spielhallen begrenzt!
Der NRW-Landtag hat jetzt dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt, der am 1. Dezember 2012 in NRW in Kraft treten wird.
Busch: „Die neuen Maßnahmen sind mehr als überfällig. Endlich wird jetzt eine zeitliche Begrenzung der Öffnungszeiten von Spielhallen verbindlich festgelegt. Von 1.00 Uhr nachts bis 6.00 Uhr in der Frühe müssen Spielhallen täglich geschlossen werden.“
Nach Auffassung von Busch ist nicht einzusehen, warum Spielhallen auch Mitten in der Nacht geöffnet sind.
Busch: „Spielhallen waren meiner Meinung nach leichte Beute für Verbrecher, auch nachts mittels Überfällen zu Geld zu kommen. Die meisten Überfälle auf Spielhallen ereignen sich zu Zeiten, wo sich der Normalbürger schon längst im Bett befindet und zwar zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr.“ |
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hi,
Wer ist Busch ?
Genialer Gedanke : Um Überfälle zu verhindern, einfach den Laden dicht machen !
Die Spieler gehen ab 1 Uhr in die staatlichen Spielcasinos oder ins Internet - die Gangster gehen nach Hause (können ja keine Überfälle auf Spielhallen mehr machen
).
Was überfallen die dann ?
grüsse
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47
12.11.2012 09:43 |
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petergaukler
Kaiser
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48
12.11.2012 10:02 |
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rosebud
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RE: Änderungen des GE 16/17 durch den Hauptausschuss |
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hi,
wir brauchen ein Tankstellengesetz !!
Da diese jetzt nach 1 Uhr (Spielhallen sind zu ) noch stärker gefährdet sind, sollten auch diese bereits spätestens um 1 Uhr schliessen.
Alternativ könnten in Städten , in denen die Tankstellen länger aufbleiben (sollen), die Spielhallen eine Sperrzeitverkürzung erhalten - dann werden die überfallen
.
grüsse
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49
12.11.2012 19:45 |
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Meike
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Hallo pg,
wer ist denn Herr oder Frau Busch?
Wie kommt der/die denn auf diese Idee
Zitat
„Spielhallen waren meiner Meinung nach leichte Beute für Verbrecher, auch nachts mittels Überfällen zu Geld zu kommen. Die meisten Überfälle auf Spielhallen ereignen sich zu Zeiten, wo sich der Normalbürger schon längst im Bett befindet und zwar zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr.“
Da sagt die Auswertung der DGUV aber etwas ganz anderes.
VG
Meike
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12.11.2012 20:00 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo pg,
wer ist denn Herr oder Frau Busch?
Wie kommt der/die denn auf diese Idee
Zitat
„Spielhallen waren meiner Meinung nach leichte Beute für Verbrecher, auch nachts mittels Überfällen zu Geld zu kommen. Die meisten Überfälle auf Spielhallen ereignen sich zu Zeiten, wo sich der Normalbürger schon längst im Bett befindet und zwar zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr.“
Da sagt die Auswertung der DGUV aber etwas ganz anderes.
VG
Meike |
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meike
siehe unter ,
http://www.leverkusen.com/presse/db/presse.php?view=00023175
gruss
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51
12.11.2012 20:51 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
da hatte Herr Bürgermeister schön demonstriert woran es hapert.
Er hat keine Ahnung. Ein einfacher Blick ins Gesetz erleichtert die Urteilsfindung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_deta...N626&sg=&menu=1
§ 3
Regelungen auf dem Gebiet des Gaststättenrechts
...........................
(3) Sofern die örtliche Ordnungsbehörde von der Ermächtigung nach Absatz 2 keinen Gebrauch macht, beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Für den Betrieb der Schank- und Speisewirtschaft in Schiffen und Kraftfahrzeugen gilt keine Sperrzeit, wenn sich der Betrieb auf die Bewirtung der Fahrgäste beschränkt. Für öffentliche Vergnügungsstätten gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 1 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet.
D.h. im Klartext:
In NRW gab es die Sperrzeitregelung für Spielhallen schon immer,
nur in einigen Städten sah man dann nach pflichtgemäßen Ermessen öffentliche Notwendigkeiten der Verkürzung, die für Ottonormalverbraucher nicht nachvollziehbar sind.
Und wenn eine Kommune es baurechtlich nicht im Griff hat, städtebaulich verantwortungsbewusst zu arbeiten, dann sollte man doch nicht über Abstandsregeln jubeln, die die Verwaltungsmitarbeiter und Gerichte nun einige Jahre beschäftigen werden, um dann entsprechend gekippt zu werden, weil man da von Definition usw. einiges vergessen hatte.
Und zum Thema der angeblichen Überfälle, die zwischen 01:00 und 06:00 Uhr stattfinden, sollte er mal mit der DGUV sprechen und sich deren Auswertungen erklären lassen.
Als Kommunalpolitikerin, die ich bin, ist bei derartigen Pressemitteilungen fremdschämen angesagt.
VG
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14.11.2012 05:36 |
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Meike
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Hallo zusammen,
in Beitrag 30 hatte gmg das Wortprotokoll zur Sachverständigenanhörung im Landtag NRW eingestellt.
Auch dort findet ihr die Zahl 1.000
aber
diese wurde von Herrn Trümper als ermittelte Zahl für ganz NRW vorgestellt und er gab an, dass er damit der "herumgeisternden" Zahl von 545 widersprechen will.
Nach der Sitzungvorlage der Stadt Köln http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo...p?__kvonr=38277
muss man nun die Zahlen vollständig aufarbeiten.
Denn man kann nachlesen
".........Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits jetzt bis zu 1000 illegale Sportwettvermittlungsstellen in Köln eingerichtet sind........."
Auch müsste man die Frage beantworten, wie denn mit Bewerbern von Lizenzen für NRW umgegangen wird, wenn der Nachweis erbracht ist, dass diese seit Jahren bereits illegal ihre Einkünfte hier erworben haben und weiter erbringen.
VG
Meike
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26.01.2013 07:23 |
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gmg
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Hier noch einmal die seinerzeitige Anmerkung einer "Augenzeugin":
Vollkommen entsetzt war ich von Dr. Veelken, dem Vertreter der Spitzenverbände der Kommunen, - quasi dem einzigen anwesenden Vertreter der Exekutive -
Da sagte er tatsächlich, dass die "Spielhallen kein Problem seien und die Kommunen wären gut aufgestellt" und lud nur Beschwerden in Richung Bezirksregierung ab, dass dort eine Aufsichtsbehörde tätig ist, die tatsächlich vor Ort Überprüfungen auf illegale Sportwettenvermittlung durchgeführt hätte und dann - so wörtlich - die Kommunen "angestachelt" hätte, dass sie hätten tätig werden müssen.
Ich war vollkommen entsetzt, was dieser Herr von sich gab.
Da hatte die Exekutive dann Gott sei Dank Herrn Trümper und Frau Füchtenschnieder, die auf die personellen Engpässe und tatsächlichen Probleme gerade auch in kleinern Kommunen hingewiesen hatte........
Grüße
__________________ gmg
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54
26.01.2013 15:18 |
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KARO
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Hallo ,
da tritt ein Vertreter der Exekutive auf und sagt ganz einfach " dass die Spielhallen kein Problem seien und die Kommunen seien gut aufgestellt" ,
das ist ja wohl eine Frechheit einfach seine Meinung zu sagen , da ja ein vitales öffentliches Intereese darin besteht die Spielhallen mehr zu regulieren und das dieser Mann dann noch behauptet das jemand von der Aufsichtsbehörde die Kommunen anstachelt , also , also das tut doch keiner , naja Gott sei Dank waren ja noch Frau Füchtenschnieder und Herr Trümper da .
Was soll man dazu noch sagen? einfach toll .
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55
26.01.2013 17:49 |
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rosebud
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hi,
genau richtig !
In Zukunft schalten wir einfach unseren Verstand ab und hören auf Frau Füchtenschnieder und Herrn Trümper !
Oder auf gmg?
grüsse
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56
26.01.2013 18:09 |
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Meike
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Hallo KARO,
Ja, es ist toll, wenn es Menschen gibt, die sorgfältig Daten und Sachverhalte erheben
bevor sie eine Stellungnahme abgeben.
VG
Meike
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57
26.01.2013 18:11 |
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