An- und Abmeldung zugleich erhalten |
tumari

Mitglied
 
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 30
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 196.796
Nächster Level: 242.754
 |
|
An- und Abmeldung zugleich erhalten |
|
Hallo zusammen,
wie geht Ihr mit einer schriftlichen Gewerbeanmeldung zum 01.07.2009 und gleichzeitigen Abmeldung zum 31.07.2013 eine AG um?
sonnige Grüße aus dem Rheinland
|
|
1
02.09.2015 10:09 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Rheinhesse
Kaiser

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.018
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.380.685
Nächster Level: 6.058.010
 |
|
RE: An- und Abmeldung zugleich erhalten |
|
aus Rheinhessen,
da das von uns zu führende Gewerberegister eine möglichst korrekte Darstellung der aktuell im Gemeindegebiet tätigen Gewerbebetriebe sein soll würde ich in einem kurzen Schreiben antworten und der Geschäftsführung mitteilen, dass eine Bestätigung der An- und Abmeldung einer nicht mehr im Gemeindegebiet tätigen Unternehmung nicht (mehr) möglich und auch nicht notwendig ist, da die Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO (auf die es die Herrschaften wohl abgesehen haben) keinen Regelungscharakter hat und daher nicht als Nachweis für eine bereits wieder eingestellte Tätigkeit dienen kann.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
2
02.09.2015 11:39 |
|
|
Solon
|
|
|
|
HBinder
Haudegen
  
Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 615
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.629.473
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
RE: An- und Abmeldung zugleich erhalten |
|
Hallo,
ich würde Owi-Verfahren wegen verspäteter An- und Abmeldung einleiten.
Gruß
HBinder
|
|
3
02.09.2015 13:48 |
|
|
tumari

Mitglied
 
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 30
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 196.796
Nächster Level: 242.754
Themenstarter
 |
|
Hallo zusammen,
also ich bin bis dato auch immer davon ausgegangen, dass man nach dem tatsächlichen Sachverhalt gehen müsse. Ich tendiere auch eher dazu, an- und abzumelden und dann ein Owi-Verfahren einzuleiten.
Im Gesetz finde ich leider nichts dazu :-(
|
|
4
02.09.2015 14:15 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 223.964 | Views gestern: 1.042.839 | Views gesamt: 1.090.052.649
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|