Forum-Gewerberecht

» An- und Abmeldung zugleich erhalten «

 Moin   aus Rheinhessen,
da das von uns zu führende Gewerberegister eine möglichst korrekte Darstellung der aktuell im Gemeindegebiet tätigen Gewerbebetriebe sein soll würde ich in einem kurzen Schreiben antworten und der Geschäftsführung mitteilen, dass eine Bestätigung der An- und Abmeldung einer nicht mehr im Gemeindegebiet tätigen Unternehmung nicht (mehr) möglich und auch nicht notwendig ist, da die Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO (auf die es die Herrschaften wohl abgesehen haben) keinen Regelungscharakter hat und daher nicht als Nachweis für eine bereits wieder eingestellte Tätigkeit dienen kann.



Gepostet am 02.09.2015 um 11:39 von:
Benutzer: Rheinhesse
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