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Geschrieben von tumari am 02.09.2015 um 10:09:

  An- und Abmeldung zugleich erhalten

Hallo zusammen,

wie geht Ihr mit einer schriftlichen Gewerbeanmeldung zum 01.07.2009 und gleichzeitigen Abmeldung zum 31.07.2013 eine AG um?

sonnige Grüße aus dem Rheinland



Geschrieben von Rheinhesse am 02.09.2015 um 11:39:

  RE: An- und Abmeldung zugleich erhalten

Moin aus Rheinhessen,
da das von uns zu führende Gewerberegister eine möglichst korrekte Darstellung der aktuell im Gemeindegebiet tätigen Gewerbebetriebe sein soll würde ich in einem kurzen Schreiben antworten und der Geschäftsführung mitteilen, dass eine Bestätigung der An- und Abmeldung einer nicht mehr im Gemeindegebiet tätigen Unternehmung nicht (mehr) möglich und auch nicht notwendig ist, da die Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO (auf die es die Herrschaften wohl abgesehen haben) keinen Regelungscharakter hat und daher nicht als Nachweis für eine bereits wieder eingestellte Tätigkeit dienen kann.



Geschrieben von HBinder am 02.09.2015 um 13:48:

  RE: An- und Abmeldung zugleich erhalten

Hallo,

ich würde Owi-Verfahren wegen verspäteter An- und Abmeldung einleiten.

Gruß
HBinder



Geschrieben von tumari am 02.09.2015 um 14:15:

 

Hallo zusammen,

also ich bin bis dato auch immer davon ausgegangen, dass man nach dem tatsächlichen Sachverhalt gehen müsse. Ich tendiere auch eher dazu, an- und abzumelden und dann ein Owi-Verfahren einzuleiten.

Im Gesetz finde ich leider nichts dazu :-(


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