Frage zum Gewerbe allgemein |
Scrysan
Grünschnabel
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Frage zum Gewerbe allgemein |
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Hallo,
im Herbst letzten Jahres habe ich ein Gewerbe angemeldet. Angemeldet ist es als landwirtschaftliches Lohnunternehmen (Ich mache Klauenpflege bei Rindern und Betriebshilfe auf landw. Betrieben).
Nun hat sich heute ein Garten-/Landschaftsbaubetrieb gemeldet, mit der Frage, ob ich stundenweise, je nach Auftragslage, mit auf ihre Baustellen gehen und dort aushelfen kann. Kann ich diese Arbeitsstunden selbst über mein landw. Lohnunternehmen abrechnen?
Auch im Allgemeinen interessiert mich, ob ich als landw. Lohnunternehmer nur Dienstleistungen auf landw. Betrieben erbringen darf, oder ob ich auch Dienstleistungen für außerlandw. Unternehmen oder auch Privatleute abrechnen darf?
Wenn das nicht möglich ist, kann ich dann auch noch im Nachhinein unter Punkt 15 der Gewerbeanmeldung weitere Tätigkeiten anmelden?
Freue mich über Antworten.
Beste Grüße
Christian
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30.01.2015 17:07 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Die Abgrenzung der Frage, bin ich schon Arbeitnehmer oder noch Selbständigert führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Dort kann man sich hinwenden. Das liegt im Interesse beider, denn wenn der Auftraggeber tatsächlich Arbeitgeber ist aber das Personal nicht zur Sozialversicherung angemeldet hat, begeht er sogar eine Straftat (§ 266a StGB).
In Ihrem Fall ist die Sache nicht so einfach. Wenn Sie Aufträge des Garten- u. landschaftsbaueres auch jederzeit ablehen können, spricht das für Ihre Selbständigkeit. Verwenden Sie Arbeitsgeräte und ggf. Fahrzeuge der Firma, spricht das eher für Ihre Arbeitnehmereigenschaft. Wenn Sie nach festen Plänen arbeiten und dabei Weisungsabhängig sind, führt das in die gleiche Richtung. Dann könnten auch die Landwirte Ihre Arbeitgeber sein. Sie sollten das - wie gesagt en Detail - der Rentenversicherung schildern.
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02.02.2015 08:08 |
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Solon
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Scrysan
Grünschnabel
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Themenstarter
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Vielen Dank für die Antwort.
An die Rentenversicherung habe ich in diesem Zusammenhang noch gar nicht gedacht. Habe soeben schriftlich angefragt.
Es würde eben so sein, dass ich ab Frühjahr, wenn auf dem Betrieb Not am Mann ist bzw. sie kurzfristig und spontan Hilfe brauchen, einspringen und aushelfen. Da ich kein ausgebildeter Landschaftsbauer bin, würde ich dort nur Zuarbeiten ausführen. Und das voraussichtlich auch nur im Durchschnitt einmal die Woche.
Wenn ich mit meinem eigentlichen Lohnunternehmen anderweitig beschäftigt bin, kann ich Anfragen des Betriebes auch ablehnen.
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3
02.02.2015 08:54 |
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