Feuerwehrfahrzeug |
Anni
Routinier
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Moin Moin,
ich brauche mal wieder eure rechtliche Einschätzung.
Die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr benötigt ein neues Fahrzeug (Bus). Nun haben sich diese überlegt, es gibt ja diese "bunten" Busse, welche gesponsort sind.
Damit werden ja in der Regel Firmen beauftragt.
So nun hat die Feuerwehr sich jedoch überlegt, sich selbst auf Sponsorensuchen zu machen, um die Sponsorengelder somit selbst einzustecken.
Ich halte dies für schwierig. Denn hier geht es doch dann wieder um Gewinn - also ggf. Gewerbeanmeldung.
Aber eine Freiwillige Feuerwehr darf doch Gewinne als solches gar nicht machen oder?
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1
26.11.2012 11:25 |
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Solon
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Ullrich
Tripel-As
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Hallo Anni,
ich sehe hier keinen Ansatz für eine gewerbliche Tätigkeit. Vielmehr müssten Sie sich mit Ihrer Kämmerei in Verbindung setzen. Eine Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung/Bestandteil der Stadtverwaltung, so dass jegliche Geldflüsse über das Verwaltungskonto laufen müssten. Die Ausgaben für das Fahrzeug werden ja sicher auch über die Verwaltung getätigt, so dass die Spenden aus meiner Sicht ebenfalls darüber laufen müssten.
Ich weiß aber, dass es bei eingen Feuerwehren "eigene" Konten gibt, wo die Einnahmen aus Festen usw. geparkt werden. Sowas wird im Regelfall wegen Steuerhinterzeihung als Schwarzkonto angesehen. Also ein heißes Thema. Aber der Feuerwehr beizubringen, dass die Geldflüsse über das Stadtkonto laufen müssten, wird auch nicht einfach.
Herzliche Grüße aus dem Süd-Osten der Republik
Ullrich
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2
27.11.2012 15:23 |
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Solon
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Harsefeld
Tripel-As
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Ich empfehle der Feuerwehr einen Förderverein zu gründen.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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3
05.12.2012 13:28 |
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Keutzer
Jungspund
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Träger der Feuerwehr ist die Komune. Wenn überhaupt bekommt sie das Geld um das Fahrzeug anzuschaffen und dann auch auf sich anzumelden. Wie die Komune das mit den "Spenden" rechtlich verbucht kann ich dir leider nicht sagen.
Was es auchnoch gibt sind Landeszuschüsse, bzw. es muss auch berücksichtigt werden ob für dieses Fahrzeug ein Bedarf besteht, sprich: Steht es im Feuerwehrbedarfsplan?
Als nächstes (so habe ich es rausgelesen) soll das Fahrzeug mit Werbung der "Sponsoren" beklebt sein, oder verstehe ich das falsch?
Die dürfte rechtlich bestimmt nicht zulässig sein, da es das Feuerwehrfahrzeug nicht mehr als solches erkennen läßt bzw. es nicht mehr als solches erkennbar sein kann. Das dürfte die Spender auch nicht begeistern.
Meine Kenntnisse beziehen sich übrigens auf Hessisches Recht.
Gruß
aus dem Hochtaunuskreis
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4
17.01.2013 00:12 |
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