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Thema: Sitz GmbH bei uns, Geschäftsanschrift in Heusenstamm |
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Hallo,
wir haben heute eine Eintragung über eine GmbH von unserem zuständigen Amtsgericht bekommen. Der Sitz der GmbH sei in unserer Gemeinde, die Geschäftsanschrift in einer anderen Stadt (und anderer Landkreis und anderes Amtsgericht).
- Geht soetwas?
- Muss eine Gewerbeanmeldung bei uns erfolgen oder in der anderen Stadt oder beides? - Wo ist dann Hauptniederlassung?
Für Antworten schonmal vielen Dank.
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Thema: UG wird zu GmbH mit anderem Namen |
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Hallo,
danke für die Antworten. Wollte jetzt nochmal Rückmeldung geben. Wir haben es jetzt so geregelt, dass wir eine kostenpflichtige Ummeldung erstellt haben, da sich im Bezug auf die UG auch die Tätigkeit zur GmbH geändert hat. Da wir in unserem Gewerbeprogramm (migewa) nur einen Grund anhaken können wurde es von folgendermaßen gehandhabt.
Sonstiger Grund
Umwandlung der "XY Helfende Hand UG" in die "Pflegedienste Mustermann GmbH" sowie Änderung der Tätigkeit.
Dann natürlich noch die neu ausgeübte Tätigkeit eingetragen und die alte entfallen lassen.
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Thema: UG wird zu GmbH mit anderem Namen |
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Hallo,
bei uns ist eine UG mit dem Namen (echte Namen geändert) "XY Helfende Hand UG" angemeldet. Diese wurde jetzt laut Mitteilung des Amtsgerichtes in die "Pflegedienste Mustermann GmbH" geändert und wird dort unter der gleichen Handelsregisternummer wie die UG geführt.
Jetzt meine Frage: Ist für die UG eine Abmeldung wegen Wechsel der Rechtsform und für die GmbH eine neue Anmeldung zu fertigen, oder kann man eine Ummeldung wege Änderung der Rechtsform durchführen? Zu bedenken ist, dass sich ja auch die Bezeichnung der Firma an sich von XY Helfende Hand in Pflegedienste Mustermann geändert hat und somit sogar eine neue / andere jur. Person nun Gewerbetreibender ist.
Für Antworten bedanken ich mich bereits jetzt.
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Thema: AngemeldeteTätigkeit - Promo |
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Wenn du als Gewerbetreibender nur für eine einzige Firma tätig bist, ist es keine selbständige Tätigkeit, sondern ein Arbeitsverhältnis.
Dies könnte dir als Scheingewerbe bzw. Schwarzarbeit ausgelegt werden.
Außerdem ersparst du der Firma keine Arbeit wenn du ihnen Rechnungenschreibst, sondern Lohnnebenkosten, was diese sehr freuen dürfte.
Du musst aufpassen, dass du nicht vom Zoll (Schwarzarbeit) oder der Dt. Rentenversicherung (keine Lohnebenkosten) angelappt wirst.
Gruß
aus dem Hochtaunuskreis
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Thema: Feuerwehrfahrzeug |
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Träger der Feuerwehr ist die Komune. Wenn überhaupt bekommt sie das Geld um das Fahrzeug anzuschaffen und dann auch auf sich anzumelden. Wie die Komune das mit den "Spenden" rechtlich verbucht kann ich dir leider nicht sagen.
Was es auchnoch gibt sind Landeszuschüsse, bzw. es muss auch berücksichtigt werden ob für dieses Fahrzeug ein Bedarf besteht, sprich: Steht es im Feuerwehrbedarfsplan?
Als nächstes (so habe ich es rausgelesen) soll das Fahrzeug mit Werbung der "Sponsoren" beklebt sein, oder verstehe ich das falsch?
Die dürfte rechtlich bestimmt nicht zulässig sein, da es das Feuerwehrfahrzeug nicht mehr als solches erkennen läßt bzw. es nicht mehr als solches erkennbar sein kann. Das dürfte die Spender auch nicht begeistern.
Meine Kenntnisse beziehen sich übrigens auf Hessisches Recht.
Gruß
aus dem Hochtaunuskreis
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Thema: Fortbetrieb des Gewerbes nach dem Tod |
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Hi,
Stellvertreter gibt es im Gaststättenricht. Die so genannte Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG).
Diese Regelung trifft aber in deinem Fall nicht zu, bei dir geht es nur um § 46 Abs. 3 GewO.
Allerdings sollte der überlebende Ehegatte der zuständigen Behörde seinen Willen zur Weiterführung unverzüglich mitteilen, so dass diese die Weiterführung gestatten kann. Denn eigentlich ist das Gewerbe mit dem Tod des Gewerbetreiben beendet, es sei denn, bei dem Betrieb handelt es sich um eine jur. Person.
Was du dir auch mal ansehen solltest ist § 4 der Handwerksordnung. Da es sich in deinem Fall um ein Handwerk handelt, muss bei einer Fortführung aus die Handwerkskammer zustimmen.
Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Gruß
aus dem Hochtaunuskreis
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Thema: Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG |
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Hatte mit einer Anwältin vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und mit den Gewerbeämtern der Städte Oberursel, Bad Homburg v. d. Höhe und Frankfurt am Main gesprochen. Alle waren der Meinung, dass mein oben beschriebenes Vorgehen genau so richtig ist. Der Steuerberater ließ sich auch überzeugen und die Gewerbetreibenenden haben die Meldungen soeben vorgenommen.
Gruß
aus dem Hochtaunuskreis
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Thema: Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG |
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Hallo,
ich arbeite in einem Gewerbeamt einer kleinen Kommune und habe ein Problem bei einem Rechtsformwechsel (Steuerberater ist anderer Meinung als ich).
Wollte mal wissen ob Ihr mit mir einer Meinung seit.
Eine OHG wurde im Handelsregister in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Die Handelsregisternummer wurde beibehalten. Die beiden naürlichen Gesellschafter scheiden aus und als neuer persönlich haftender Gesellschafter tritt eine Verwaltungs GmbH hinzu, deren Geschäftsführer einer der beiden natürlichen Gesellschafter aus der OHG war.
Laut meiner Kenntnis würden die Gewerbemeldungen nun wie folgt ablaufen:
Jeder Gesellschafter der OHG nimmt eine Gewerbeabmeldung vor, als Abmeldungsgrund wird "Wechsel der Rechtsform" angegeben. OHG ist jetzt abgemeldet.
Nun meldet der eine der beiden früheren Gesellschafter die Verwaltungs GmbH an.
Die Verwaltungs GmbH (der Geschäftsführer) meldet nun die GmbH & Co. KG an, als Anmeldegrund ist hier nicht "Neuanmeldung" zu wählen, sonder "Wechsel der Rechtsform".
Damit ist die Sache abgeschlossen. Diese Vorgehensweise ist doch richtig, oder?
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