Verkauf landwirtschaftlicher Produkte |
tipi1804
Eroberer
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Verkauf landwirtschaftlicher Produkte |
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Hallo im Forum,
hinsichtlich folgenden Sachverhalts bin ich etwas ratlos:
Ein ehem. Landwirt verkauft einmal wöchtentlich von einem Stand aus (kein festgesetzter Markt) in einem Ort ausserhalb unserer Samtgemeinde Eier, Kartoffeln, Bohnen, Erdbeeren aus Urproduktion. Er steht nur an einem Ort.
Übt er hier eine reisegewerbekartenfreie Tätikgeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 2 GewO aus oder muss er eine Anmeldung nach § 14 GewO hier oder dort wo er den Stand hat tätigen?
Ich habe mal gelesen, dass Verkäufe aus Urproduktion von einem Marktstand aus nicht anzeigepflichtig sind, aber im vorliegenden Fall liegt ja kein festgesetzter Markt vor. Es sollen sich an dem anderen Ort noch ein weiterer Stand und ein Verkaufswagen befinden.
Über schnellle Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen, da der Mann heute hier vorsprach und ich ihm bis Mittwoch antworten möchte. DANKE.
Sonnige (ja, die gibt es) Grüße aus Meine
__________________ Viele Grüße aus Meine
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1
23.07.2012 11:28 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Verkauf landwirtschaftlicher Produkte |
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Frau Kollegin,
wenn der Landwirt "Ehemalig" ist, könnte man die Urproduktion unter Umständen bezweifeln.
Gleichwohl würde ich mal auf § 55 a Abs. 1 Nr. 9 GewO verweisen. Hiernach ist eine Reiegewerbkarte nicht erforderlich, wenn in regelmäßigen und kürzeren Zeitabständen von immer derselben Stelle Lebensmittel verkauft werden. In diesem Falle ergäbe sich für den Hauptsitz des Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldepflicht nach § 55 c GewO.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
23.07.2012 11:34 |
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Solon
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tipi1804
Eroberer
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Themenstarter
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RE: Verkauf landwirtschaftlicher Produkte |
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Vielen Dank für die rasche Antwort. Habe auch schon mit dem Mann telefoniert. Er meldet die Verkäufe jetzt nach § 55c GewO an.
__________________ Viele Grüße aus Meine
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3
23.07.2012 11:45 |
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