Gewerbeanmeldung für Flugplatz??? |
Ulrike Brandt
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Gewerbeanmeldung für Flugplatz??? |
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hatte bereits vor einiger Zeit mal ein Thema erstellt, habe aber bis heute leider keine Antwort bekommen!
Also, ich habe vom AG einen Mitteilung über eine Eintragung bekommen mit folgendem Gegenstand:
"Halten der Betriebsgenehmigung für den Flugplatz ......, ausgestellt durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde"
Handelt es sich nun hierbei um ein anmeldepflichtiges Gewerbe??? Is dies gleichzusetzen mit dem Betreiben eines Flugplatzes?
Gruß
Ulrike
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1
02.05.2012 08:41 |
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Solon
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LKWittenberg
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RE: Gewerbeanmeldung für Flugplatz??? |
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Sofern tatsächlich ein Flugbetrieb stattfindet würde ich schon für eine Gewerbeanmeldung plädieren.
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2
02.05.2012 09:13 |
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Solon
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VoPi
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RE: Gewerbeanmeldung für Flugplatz??? |
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der etwaige Gegenstand ergibt sich aus einer Nachfrage bei der betreffenden Firma und/ oder aus der Genehmigungsurkunde der zuständiigen Luftfahrtbehörde sowie dem tatsächlichen Beginn der Tätigkeit.
U. a. wurde zu einer "hiesigen" Firma eine Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Landeplatzes für den allgemeinen Verkehr (Verkehrslandeplatz) mit der Bezeichnung Verkehrslandeplatz ... erteilt (§ 6 IV LuftVG i.V.m. §§ 49 ff LuftVZO).
Wie zum Beispiel das Bayerische Oberste Landesgericht in der nachgenannten Entscheidung (BayObLGZ 1994, 224) ausgeführt hat, liegt der Hauptzweck der Handelsregistereintragung in der Information der interessierten Öffentlichkeit.
Die Gewerbe-Anzeige (GewA 1) hingegen soll ein etwa erforderliches Einschreiten der Gewerbeaufsichtsbehörde ermöglichen.
Hierzu sind naturgemäß detailliertere Kenntnisse erforderlich.
Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus "Struceberch".
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3
03.05.2012 08:54 |
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Ulrike Brandt
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Themenstarter
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aus dem gerade sonnigen Norden
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na, dann dank ich erstmal für die Antworten und werde dann wohl die Firma einfach mal anschreiben....mal schauen was da für´ne Antwort kommt!
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4
09.05.2012 13:43 |
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