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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung vor Beginn
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tipi1804 tipi1804 ist weiblich
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Gewerbeanmeldung vor Beginn

Hallo im Forum,

ein Gewerbetreibender hat bei mir seinen Betriebssitz wg. Verlegung in einen anderen Meldebezirk mit Datum im Voraus (über einen Monat) abgemeldet. Er wird erst ab 01.01.2012 die Tätigkeit im neuen Meldebezirk beginnen. Die von mir darüber unterrichtete Behörde rief mich jetzt an und teilte mit, dass die Anzeigepflicht erst mit Beginn des Gewerbebetriebes entsteht und diese Behörde Meldungen für die Zukunft nicht entgegennimmt, weil schon böse Erfahrungen damit gemacht wurden und solche Meldungen auch nicht gestattet sind. Wie ist denn hier so die Meinung darüber? In meinem Amt gab es wohl noch keine Probleme deswegen. Ist es denn untersagt, ein Gewerbe in der Zukunft abzumelden? Die Pflicht entsteht zwar mit Beginn, aber das heißt doch nicht, dass es verboten ist vorher schon zu einem Datum in der Zukunft zu melden. Ich kann doch froh sein, wenn der Gewerbetreibende die Meldung macht. Ich kann doch den Leuten nicht sagen, kommt in ein paar Wochen wieder und sie wegschicken. Wo wäre überhaupt die Grenze verwirrt ?

Gruß aus Meine

__________________
Viele Grüße aus Meine
1 24.11.2011 17:51 tipi1804 ist offline E-Mail an tipi1804 senden Beiträge von tipi1804 suchen
Solon
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Weyer RaBa Weyer RaBa ist männlich
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Klingt mir ein wenig seltsam.

Also von hier kenne ich lediglich den Tatbestand, dass eine nachträgliche Meldung mit 3 Monaten Verspätung und mehr eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Da weist das Programm dann auch brav drauf hin Das mal bezüglich der von Ihnen angesprochenen Fristen.

Anders herum habe ich das allerdings auch noch nicht erlebt.
Es ist doch meist leider so, dass wir als Gewerbeamt erst nach Beendigung Kenntnis darüber erhalten. Genauso gut kann der Gewerbetreibende aber auch vorher sagen, er hört in einem Monat o.ä. auf.

Mit welcher Begründung kommt die anderen Behörde daher? Also bezüglich den negativen Erfahrungen?

Habe hier also keine ultimative Lösung inklusive einer Rechtsvorschrift parat, aber dass das sinnvoll ist, eine Meldung erst später entgegenzunehmen... naja Weißnicht

Vielleicht jemand anders?

Angenehmen Feierabend!
2 24.11.2011 18:22 Weyer RaBa ist offline E-Mail an Weyer RaBa senden Beiträge von Weyer RaBa suchen
Solon
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Manfred Milbrodt
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Hallo aus Schwentinental,

das Thema der verfrühten An /Abmeldung hatten wir ausführlich hier diskutiert und müsste die Frage beantworten, da sich die Rechtslage ja nicht geändert hat.
3 25.11.2011 07:30
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