unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Gamescafe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gamescafe
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
GamesCafe GamesCafe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.10.2011
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.573
Nächster Level: 29.658

2.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gamescafe

Hallo,

Nach langer suche hoffe ich das ich in diesem Forum Antworten auf meine Fragen habe !

Ich beabsichtige in naher zukunft ein Playstaion Cafe zu eröffnen.

Es werden in diesem Cafe 8 Flat-screens aufgestellt auf denen die besucher
über die Playstation ausschlieslich Fussballspiele spielen können.

Mein gedanke war das ich für eine gespielte stunde ein x beliebiges endgelt verlangen werde.

Jetzt zu meiner Frage:

Was für eine art von gewerbe anmeldung ist nötig ?

Muss ich besondere steuern zahlen wie z. B Vergnügungssteuer ?

Kann es Probleme mit der Lizenzen geben wie z. B von Playstation oder den Spiele anbietern in diesem fall Konami oder EA Sports !!

Für das erste war das jetzt mal eine grobe schilderung.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus smile

Viele Grüße

GamesCafe
1 05.10.2011 00:47 GamesCafe ist offline E-Mail an GamesCafe senden Beiträge von GamesCafe suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.592.136
Nächster Level: 41.283.177

2.691.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Gamescafe,

willkommen im Forum.

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten zu den Lizenzvereinbarungen solltest Du Dich mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen.

Auf der webside http://de.playstation.com/ siehst Du, dass es sich um geschützte Markennamen handelt und wenn Du diese und die Produkte selbstständig gewerblich nutzen möchtest, solltest Du Dich mit dem Rechteinhaber zuerst rechtsverbindlich auseinander setzen.


Deine "spielrechtlichen" Fragen kann man anhand der geringen Informationen nicht beantworten.

Um welches Spiel handelt es sich konkret, d.h. einzelner Spieler, spielt gegen einen Computer oder spielt computergestützt gegen einen anderen Menschen?

Welche Gewinnmöglichkeit gibt es? Wie soll der genaue Spiel- und Gewinnplan aussehen? Gibt es Turnierformen etc.?


VG
Meike
2 05.10.2011 08:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

GamesCafe GamesCafe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.10.2011
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.573
Nächster Level: 29.658

2.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von GamesCafe


www.Fiat-126-Forum.de






GamesCafe

Danke für die schnell antwort.

Es handelt sich um die spiele Fifa2012 und Proevolutionsoccer 2012
Die Spieler werden gegeneinander Spielen.

Eins gegen eins und das an 8 Bildschirmen.

Es wird keine Gewinn ausschüttung geben. Die Gamer werden einfach nur zum fan spielen.

Evtl. kann es in zukunft Tuniere geben.

Zu den Lizenzrechten sich mit playstation in verbidung zu setzten ist das wirklich nötig ??
Vor allem ist es sehr schwierig mit denen in Kontakt zu treten !!

Ich verleihe diese spiele ja nicht ich biete sie nur zum Spielen an !!

Viele Grüße
3 05.10.2011 11:30 GamesCafe ist offline E-Mail an GamesCafe senden Beiträge von GamesCafe suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.592.136
Nächster Level: 41.283.177

2.691.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Du solltest Dich erst einmal mit einigen rechtlichen Grundlagen beschäftigen


http://www.diepatentrechtler.de/Lizenzrecht/lizenzrecht.html

“Die Lizenz” ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt. Vielmehr ergeben sich die zugrunde zu legenden Rechtsnormen aus den jeweiligen Spezialgesetzen (Markengesetz, Urheberrechtsgesetz etc.) sowie dem allgemeinen Vertragsrecht. Da sich die Spezialgesetze stark unterscheiden, sind verallgemeinernde Aussagen zu Lizenzen lösgelöst vom jeweiligen Schutzrecht nur stark eingeschränkt möglich.

Gegenstand des Lizenzrechtes ist die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten.



Die Frage nach einem Spiel- und Gewinnplan hattest Du leider nicht beantwortet.

Du solltest Dir vielleicht erstmal eine Art Businessplan erstellen.
4 05.10.2011 11:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
GamesCafe GamesCafe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.10.2011
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.573
Nächster Level: 29.658

2.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von GamesCafe


www.Fiat-126-Forum.de







Es gibt keinen Gewinnplan oder Spielplan. Die kunden kommen in das cafe und SPielen nach lust und laune ein zwei stunden ohne Gewinnausschüttungen oder irgendwelche anderen Preise. Für eine stunde Spiel dauer würde ich dann z. B 3 Euro verlagen und das geht dann so o weiter !!

Zu den Lizenzen, kann mir sony generell das anbieten der geräte zum Spielen verbieten.

Einen Bussinesplan habe ich schon es hängt jetzt an dieser sache nur noch !!

VG


Gamecenter
5 05.10.2011 12:13 GamesCafe ist offline E-Mail an GamesCafe senden Beiträge von GamesCafe suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.218.250
Nächster Level: 8.476.240

1.257.990 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@GamesCafe


Info zum Businessplan:

In Bayern befindest Du Dich in einer Vergnügungssteuer freien Zone!

und jetzt Applaus
6 05.10.2011 12:27 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.592.136
Nächster Level: 41.283.177

2.691.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn Du einen BP aufgestellt hast, musstest Du den Punkt mit den Chancen und Risiken abgearbeitet haben.
Wie hoch schätzt Du denn das Risiko ein von Sony verklagt zu werden?
http://www.existenzgruender.de/selbstaen...splan/index.php

So wie Du dies nun darstellst, willst Du nur deine Playstations in einem Gewerbebetrieb "vermieten" ? und da frage ich dann nach der Wirtschaftlichkeit, d.h. 1 Stunde = 3 Euro pro Person und dafür 8 Bildschirme in Betrieb.
7 05.10.2011 12:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
GamesCafe GamesCafe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.10.2011
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.573
Nächster Level: 29.658

2.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von GamesCafe


www.Fiat-126-Forum.de







@ Jasper Danke für die Info !!
hatte mir mein Steuerberater aber anders geschildert !!
Aber das freut mich schon mal sehr smile

@ Meike

es ist natürlich ein relevantes Risiko da leider kommt von Sony keine Antwort auf meine anfrage ich werde es jetzt noch paar mal Probieren und dann mal schauen!

Diese arten von Cafes gibt es im ausser Europähischen ausland sehr sehr häufig und die hat sony auch noch nicht verklagt! Aber natürllich kann das in Deutschland alles ganz anders aussehen weil hier die Rechtsgrundlagen Uhrheberrechte natülcih viel besser geschütz sind.

Wenn wir zur Wirtschaftlichkeit kommen ist es so das neben dem Spielbetrieb natürlich auch Getränke und Essen Verkauft wird !!

Ich denke schon das es rentabel sein wird.

Also nach deinen antworten zu urteilen siehst du kein Problem was durch das Ordnungsamt entstehen könnte nur das Problem mit der Playstation ist es sehr großes oder ?
8 05.10.2011 12:52 GamesCafe ist offline E-Mail an GamesCafe senden Beiträge von GamesCafe suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.592.136
Nächster Level: 41.283.177

2.691.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Keine falschen Schlüsse ziehen!!!

Nun schreibst Du, dass Du eine Schank- und Speisewirtschaft (mit Alkoholausschank?)
betreiben möchtest in deren Räumlichkeiten Du gleichzeitig einen gewerblichen Spielbetrieb,
d.h. Vermietung von Spieleinrichtungen, betreiben möchtest.

Gem. Anlage zu §5 a SpielV sind in den Räumlichkeiten von Gaststätten bestimmte Spiele problemlos spielbar.

Nun solltest Du aber erst einmal schauen, welcher B-Plan, mit welcher Nutzungsmöglichkeit in dem von dir angedachten Räumen vorliegt.

Deine Risikoeinschätzung betrachte ich persönlich als äußerst problematisch.
9 05.10.2011 13:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.025.561
Nächster Level: 1.209.937

184.376 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hi,

wenn die Raumlichkeiten überwiegend zum spielen genutzt werden, unabhängig ob Playstation, Computerspiele usw. braucht man eine Spielhallenkonzession.

Gruß Zeus
10 05.10.2011 18:02 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.592.136
Nächster Level: 41.283.177

2.691.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

absolut richtig. - Bei dem vorgestellten Geschäftsmodell 8 Flachbildschirme, eine Playstation, 3,-€ Umsatz pro Betriebsstunde, kann ich mir persönlich aber nicht vorstellen, dass dies der führende Geschäftsbetrieb sein kann.

Rechne mal Miete/ Leasing oder Rücklage (je nachdem) für die Playstation, Strom, Lizenzgebühren, Gema etc., dann kann die Playstationaktion doch nur ein Beiwerk sein, welches überschlagen ein reines Zusatzgeschäft darstellt und nur den Verzehr anregen soll, damit die Gäste sich länger im Lokal aufhalten.

Oder siehst Du das anders?

VG
Meike
11 06.10.2011 09:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
GamesCafe GamesCafe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.10.2011
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.573
Nächster Level: 29.658

2.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von GamesCafe


www.Fiat-126-Forum.de







also ich hab jetzt mal Playstation zum 10 Mail eine Email geschrieben leider
hatt dieses Forum mir meine erhoffte Antwort auch nicht erbracht.

Evtl noch jemand ne Idee ich bin froh über jede Hilfestellung

VG


Gamcenter
12 06.10.2011 13:13 GamesCafe ist offline E-Mail an GamesCafe senden Beiträge von GamesCafe suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.592.136
Nächster Level: 41.283.177

2.691.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Gamescafe oder Gamcenter,

eine "erhoffte Antwort" können wir Dir natürlich nicht geben. Was hast Du denn erhofft?

Und wenn Dir Sony auf Anfragen nicht antwortet, heißt es nicht, dass Deine Geschäftsidee straflos bewertet wird.

Du solltest Dir mal den §§106 ff UrhG durchlesen.

Sorry, aber Deine Geschäftsidee scheint genauso wenig durchdacht wie Deine eigene Namensgebung.

VG
Meike
13 06.10.2011 15:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Zeuss Zeuss ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-11.gif

Dabei seit: 27.04.2006
Beiträge: 52
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 342.246
Nächster Level: 369.628

27.382 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Gamescafe

Also ich antworte dir relativ kurz.

1. Du brauchst eine Spielhallenkonzession, allerdings gibt es bei solcher Art von Cafes eine einfache Spielhallenkonzession die nur für diesen Betrieb ohne aufstellen von Geldspielgeräten gilt, sowie keine Geeignetheitsbescheidnigung zum Aufstellen von GSG. Da es sich allerdings evtl nur um Unterhaltungsgeräte handelt, reicht evtl eine Gaststättenkonzession (kann dir nur das Gewerbe/Ordnungsamt der jeweiligen Stadt sagen).

2. Da es Bayern ist hast Du mind 2,5 Jahr(bis zu den nächsten Wahlen) noch Ruhe vor der Vergnügungssteuer. Derzeit zumindest zahlst nichts.

3. Baugenehmigungun für Spielhalle wie in Punkt 1 brauchst vorrausisichtlich nicht, red einfach nit dem Gewerbeamt.

4. Die Lizensen vergibt der Spieleanbieter nicht Sony sondern EA (sports) oder Blueinmage oder oder der jeweilige Anbieter der Spiele. Dies hatte ich damals in meinen 14 Internet und Spielecafes so gehandhabt, viele Anbieter sagten einfach nur Sie haben ein Spiel gekauft und das reicht als Lizens, oder ich kaufte zu vorzugspreisen Spiele beim Anbieter/Hersteller.

5. Lass dich bloss nciht erwischen mit gebrannten Spielen das lohnt nciht, da die Schadensersatzanspüche in die 6 bis 7 Stelligen Summen gehen kann.

6. Viel Erfolg und evtl überleg Dir eine Gaststättenkonzession anzulegen, damit verdienst du sehr gutes Geld in Kombination mit dieser Geschäftsidee und bist flexibler falls die Gaststätte besser läuft und Du wwas anderes später machen willst aus der Playstationecke.

7. Habs vergessen....

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben Respekt

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
14 11.10.2011 00:18 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
GamesCafe GamesCafe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.10.2011
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.573
Nächster Level: 29.658

2.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von GamesCafe


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus und Meike,

Danke für deine kurze aber doch Informative Antwort.

Nach deiner aussage zu urteilen bauche ich mir den Kopf nicht
über irgendwelche Lizenz gebühren von EA Sports oder Sony zu zerbrechen.

Bei deinen Internetspiele Cafes hast du nur auf online spiele gesetzt oder ? oder hast du auch Spiele an der Playstation angeboten ??

Meine erfahrung nach kann das wirklich sehr gut klappen hoffe du kannst mir da etwas aus deinen erfahrungen sagen bzgl. behörden wir schwer es ist mit denen klar zu kommen.

Darf man den Namen deines Spielecafes erfragen ??

@ Meike viele Dank auch für deine Antworten und Hilfe aber du musst auch verstehen das ich nicht alles preiß geben kann von meinen Ideen.

Vielen Dank aber nochmal an alle antworten und die die noch folgen werden.

Viele Grüße
15 11.10.2011 11:24 GamesCafe ist offline E-Mail an GamesCafe senden Beiträge von GamesCafe suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Gamescafe

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 100.662 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.755.745


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 187 | Gesamt: 0.243s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%