Pfandleiher |
Uwe Hastenteufel unregistriert
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Hallo zusammen. Mein Name ist Uwe Hastenteufel und bin beim Gewerbeamt der Stadt Bad Kreuznach tätig. Das Forum hier ist echt klasse. Ich hoffe, es kann mir jemand von Ihnen helfen.
Heute rief ein Mann bei uns an, der in Bad Kreuznach ein Pfandleihgeschäft für PKW eröffnen möchte. Er wohnt aber nicht in unserer Stadt sondern in einer der angrenzenden Verbandsgemeinden. Mit Pfandleihgeschäften hatten wir hier bisher noch nicht zu tun.
Meine Frage ist, ob wir überhaupt für eine Erlaubniserteilung zuständig sind oder die Gemeinde in der dieser Mann seinen Wohnsitz hat. In der Pfandleiherverordnung habe ich nichts gefunden.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße aus dem sonnigen Bad Kreuznach.
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1
31.08.2005 13:11 |
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Solon
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Gert Lindke unregistriert
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Herr Hastenteufel,
grundsätzlich die Behörde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll ( § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Für die Erlaubniserteilung ist nach Zuständigkeits Nds. der Landkreis/kreisfreie Stadt/ große selbständige Stadt zuständig. Wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist- kein Plan
.
Freundliche Grüße aus Osnabrück
Gert Lindke
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2
31.08.2005 13:31 |
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Solon
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René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
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Kommune
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Hallo nach Bad Kreuznach,
ergänzend zur Info von Herrn Lindke dürfte bei Ihnen § 1 Nr. 1 GewRZustV (Rheinland-Pfalz) einschlägig sein. Danach wäre bei großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Gewerbetreibende das Gewerbe in Ihrem Zuständigkeitbereich ausüben will.
Freundliche Grüße aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
01.09.2005 12:01 |
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Uwe Hastenteufel unregistriert
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Vielen Dank Herr Lindke und Herr Land. Sie haben mir sehr geholfen.
Viele Grüße aus dem sonnigen Bad Kreuznach.
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4
01.09.2005 13:07 |
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