ich habe heute ein Schreiben auf den Tisch bekommen, welches mir die Frage stellt...
Was ist denn bitteschön eine EINZELHANDELSGENEHMIGUNG????
Google - bringt es irgendwie in Verbindung mit Immobilienanzeigen
LexSoft schmeißt Urteile aus den 50'er aus.
zum Hintergrund:
Firma hat über Wirtschaftsförderung ein Objekt in Aussicht. Nun steht diese Firma in Kontakt mit dem Vermieter und bittet um Bestätigung:
"Wir bitten Sie hierfür, uns die Einzelhandelsgenehmigung zum Betreiben eines Marktes mit Non- Fodd- Artikeln und Randsortiment zu bestätigen."
Schreiben ist direkt an uns gerichtet... Stadtverwaltung- Ordnungsamt (Land Sachsen- Anhalt)
Das hört sich für mich eher nach Bauplanungsrecht an (welche Geschäfte sich wo ansiedeln dürfen). Frag' mal beim Bau/Planungsamt nach.
Viel Erfolg und ein schönes Wochenende wünscht
für den Einzelhandel bestanden bis zum Jahr 1984 Erlaubnispflichten, die im Gesetz über die Berufsausübung im Einzelhandel geregelt waren. Das wurde jedoch durch das Gesetz zur Änderung des Titels III der GewO und anderer gewerberechtlicher Bestimmungen vom 25.7.1984 aufgehoben.
Es scheint sich hierbei in der Tat um baurechtliche Belange zu handeln. Auf Nachfrage beim Anfragenden hat er sich auf das Baurecht bezogen. Das Bauamt hat es mir auch gern abgenommen...:-) Nur das zählt:-)
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