Nachtarbeit |
Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Geht es tagsüber nur nicht, weil der Gewerbetreibende dann gerne weiterhin Geld verdienen möchte, oder handelt es sich hierbei um einen öffentlichen Parkplatz, der unbedingt genutzt werden muss und den man ansonsten sperren müsste??
Wenn ersteres zutrifft, gibt es m. E. keinen Grund, dass die Nachbarn die entsprechenden Lärmbeeinträchtigungen in der besonders geschützten Nachtzeit hinnehmen sollten.
Wenn zweiteres zutrifft, gibt es wirklich (Geld darf nicht die Rolle spielen!!!) absolut keine andere Möglichkeit, dieses Arbeiten über Tag (von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) durchzuführen???
Einer Nachtarbeit in dieser Form würde ich nur dann zustimmen, wenn wirklich alle anderen (auch wirtschaftlich und finanziell einschränkenden Maßnahmen, z. B. Durchführung der Arbeiten an einem Samstagnachmittag etc.) Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen können.
Ansonsten bitte an das Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitnehmerschutz pp.) denken!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
09.05.2006 14:38 |
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Solon
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LK Oldenburg
Mitglied
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Hallo Hubert,
es könnte eine Genehmigungspflicht nach der 32. VO zur Durchführung des BImScHG (Geräte- und MaschinelärmschutzVO) n in Betracht kommen.
Gruß aus dem sonnigen Wildeshausen
Siegfried Bluhm
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4
11.05.2006 09:39 |
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Borzoi
Grünschnabel
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In NRW gibt es ein LIMschG, ich hoffe in NS auch. Damit ist bei uns dann das Staatiche Umweltamt im Boot = zuständig.
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5
11.05.2006 10:07 |
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N. Mirus
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Guten Morgen,
also bei uns in Brandenburg sind für Genehmigungen für lärmende Nachtarbeit nach dem LImschG das Landesamt für Imissionsschutz zuständig...
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
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6
12.05.2006 08:59 |
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