unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Nachtarbeit » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Nachtarbeit
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.945.086
Nächster Level: 2.111.327

166.241 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Nachtarbeit

Hallo zusammen,
mal wieder etwas nicht aus dem Sielbereich:
Hier soll eine Tiefgarage eines Kaufhauses ausgebessert werden, wobei auch Bohrer und Schneidgeräte zum Einsatz kommen werden. Da das Ganze nicht während der Öffnungszeit passieren soll (die Stelle liegt in der unmittelbaren Einfahrt, so dass der Parkbereich stark eingeschränkt werden müsste) ist an einen Nachteinsatz gedacht. Ohne Lärmauswirkungen gibt es meines Wissens keine Probleme, aber wie sieht es bei Lärmbeeinträchtigungen aus? Gibt es eine Genehmigungsmöglichkeit oder ist dass dann nicht möglich?
Kann kurzfristige Stellungnahme gebrauchen!!

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 09.05.2006 14:32.

1 09.05.2006 14:31 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.020.688
Nächster Level: 7.172.237

151.549 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Geht es tagsüber nur nicht, weil der Gewerbetreibende dann gerne weiterhin Geld verdienen möchte, oder handelt es sich hierbei um einen öffentlichen Parkplatz, der unbedingt genutzt werden muss und den man ansonsten sperren müsste??

Wenn ersteres zutrifft, gibt es m. E. keinen Grund, dass die Nachbarn die entsprechenden Lärmbeeinträchtigungen in der besonders geschützten Nachtzeit hinnehmen sollten.

Wenn zweiteres zutrifft, gibt es wirklich (Geld darf nicht die Rolle spielen!!!) absolut keine andere Möglichkeit, dieses Arbeiten über Tag (von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) durchzuführen???

Einer Nachtarbeit in dieser Form würde ich nur dann zustimmen, wenn wirklich alle anderen (auch wirtschaftlich und finanziell einschränkenden Maßnahmen, z. B. Durchführung der Arbeiten an einem Samstagnachmittag etc.) Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen können.

Ansonsten bitte an das Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitnehmerschutz pp.) denken!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 09.05.2006 14:38 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.945.086
Nächster Level: 2.111.327

166.241 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Hubert Steinmetz


www.Fiat-126-Forum.de







es handelt sich um den Hauptparkplatz in der City, halb öffentlich halb privat, so irgendwie.
Da die Geschäftszeiten samstags nicht anders sind als in der Woche, bringt dass nix. GAA habe ich schon befragt, nix mit zu tun, da die erstmal von der Einhaltung der Arbeitszeiten ausgehen. Da wird es an Feiertagen interessant, da dann das GAA eine Genehmigung erteilen muss.
Gibt es denn eine Ausnahmemöglichkeit "Genehmigung von Lärm" nach der TA-Lärm oder so?

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 09.05.2006 14:45.

3 09.05.2006 14:44 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
LK Oldenburg   Zeige LK Oldenburg auf Karte
Mitglied


Dabei seit: 25.11.2005
Beiträge: 26
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 175.184
Nächster Level: 195.661

20.477 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Hubert,

es könnte eine Genehmigungspflicht nach der 32. VO zur Durchführung des BImScHG (Geräte- und MaschinelärmschutzVO) n in Betracht kommen.

Gruß aus dem sonnigen Wildeshausen
Siegfried Bluhm
4 11.05.2006 09:39 LK Oldenburg ist offline E-Mail an LK Oldenburg senden Homepage von LK Oldenburg Beiträge von LK Oldenburg suchen
Borzoi   Zeige Borzoi auf Karte Borzoi ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.03.2006
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 39.727
Nächster Level: 49.025

9.298 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtarbeit

In NRW gibt es ein LIMschG, ich hoffe in NS auch. Damit ist bei uns dann das Staatiche Umweltamt im Boot = zuständig.
5 11.05.2006 10:07 Borzoi ist offline E-Mail an Borzoi senden Beiträge von Borzoi suchen
N. Mirus   Zeige N. Mirus auf Karte N. Mirus ist weiblich
EAP-Test-Team


Dabei seit: 04.04.2006
Beiträge: 31
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 204.845
Nächster Level: 242.754

37.909 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen,

also bei uns in Brandenburg sind für Genehmigungen für lärmende Nachtarbeit nach dem LImschG das Landesamt für Imissionsschutz zuständig...

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
6 12.05.2006 08:59 N. Mirus ist offline E-Mail an N. Mirus senden Homepage von N. Mirus Beiträge von N. Mirus suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Nachtarbeit

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 137.923 | Views gestern: 400.767 | Views gesamt: 894.947.727


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 119 | Gesamt: 0.213s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%