Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat auf seiner Internetpräsenz eine neue Fassung der MaBVwV eingestellt, die der Musterverwaltungsvorschrift des Bundes entspricht.
Grüße aus Nordhessen
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Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
die „Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c der Gewerbeordnung und der Makler und Bauträgerverordnung (MaBVwV)“ wurde überarbeitet und ergänzt (insbesondere betreffend der Wohnimmobilienverwalter) und nach erfolgter Abstimmung im Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ (124. Sitzung - 27./28. November 2018) nun vom BMWi auf seiner > Informationsseite zum § 34c GewO veröffentlicht >
Der 56-seitigen Musterverwaltungsvorschrift fehlen allerdings (noch) die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten 10 Anlagen …
Zudem berücksichtigt diese Neufassung - zumindest nach meiner Rechtsauffassung - noch nicht die jüngste Gesetzesänderung im § 34c Abs. 2a GewO. Siehe hierzu meine Anmerkung im > nicht öffentlichen Forumsbereich
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