Ummmeldung oder Ab-/Anmeldung bei Umfirmierung von AG auf GmbH |
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.054.882
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Ummmeldung oder Ab-/Anmeldung bei Umfirmierung von AG auf GmbH |
|
Habe eine schnelle Frage: Ein deutschlandweiter Markt meldet uns seine Umfirmierung von einer AG in eine GmbH und will das im Rahmen einer Ummeldung erledigt wissen. Wir aber sind der Auffassung, dass eine Ab- und eine Anmeldung notwendig ist. Stellte sich das Problem auch schon anndererorts und wie wurde es da gesehen?
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
1
21.10.2009 14:38 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Renate Jacob
Routinier
Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.012.466
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Es ist absolut korrekt, dass hier eine Abmeldung und eine Anmeldung notwendig ist, denn es ändert sich die Rechtsform.
Nicht Gewerberecht ist, dass sich auch noch die Eintragung im Handelsregister ändert und bei uns ändert sich auch noch die Zuständigkeit des Finanzamtes.
Also nichts da. Wir müssen uns durchsetzten.
Viele Grüße aus Thüringen
Renate Jacob
|
|
2
21.10.2009 14:57 |
|
|
Solon
|
|
|
|
pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.048.209
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Ich würde in diesem Zusammenhang mal das Umwandlungsgesetz zu Rate ziehen wollen. Dieses Gesetz befasst sich gerade mit dieser Materie.
Andere Frage, hat die neue Gesellschaft eine neue HR-Nummer bekommen?
|
|
3
21.10.2009 15:36 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.054.882
Nächster Level: 13.849.320
Themenstarter
|
|
ja
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
4
21.10.2009 15:38 |
|
|
SörenB.
Doppel-As
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 126
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 776.447
Nächster Level: 824.290
|
|
,
dann wäre diese Angelegenheit für mich ganz klar:
Neue Nr. --> neue Gesellschaft --> Anmeldung
AG in GmbH = neue Firma (Wechsel der Rechtsform) --> Anmeldung
Name A in Name B = Korrektur
Schönen Feierabend nachher
__________________ ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
|
|
5
21.10.2009 15:54 |
|
|
Bresgen
Haudegen
Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.562.466
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Ein verschlafenes Hallo aus Euskirchen,
wenn eine AG in eine GmbH geändert wird, ändert sich nicht die Rechtsform - beides ist eine juristische Person, die Endung ist nur unterschiedlich !
Aber: wenn sich die Handelsregistereintragung ändert, also eine andere Nummer, anderes Handelsregister oder beides erhält, ist es eine andere Firma und daher muss dann die alte Firma abmelden und die neue Firma anmelden.
Über eine Ummeldung ist der Fall in keinem Fall zu regeln.
Die geht nur bei Änderung einer Tätigkeit oder Verlegung der Betriebsstätte innerhalb derselben Stadt.
Wenn die Handelsregistereintragung dieselbe bliebe, also dieselbe HRB-Nummer und dasselbe Amtsgericht, würde es sich quasi um eine Namensänderung handeln. Da diese gewerberechtlich nicht meldepflichtig sind, wäre es nur von Amts wegen im PC im Gewerberegister zu berichtigen.
aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
|
|
6
22.10.2009 07:44 |
|
|
pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.048.209
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Hallo,
ein freundlichen guten Morgen aus dem wachen Köln,
Irgendwie frage ich mich, warum eine Firma von AG auf GmbH oder umgekehrt wechselt, wenn denn doch alles gleich bleibt. Also, es ändert sich nicht nur die Endung!
Die Argrumentation mit der neuen HR-Nummer ist zutreffend. Neue HR-Nummer = neue Firma.
|
|
7
22.10.2009 12:47 |
|
|
Bresgen
Haudegen
Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.562.466
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Nun, die Änderung von GmbH in AG oder umgekehrt wird wohl mal wieder steuerrechtliche Gründe haben !
Tatsache ist jedenfalls, dass beides juristische Personen sind und es sich somit um die gleiche Rechtsform handelt !
__________________
Et kütt, wie et kütt !
|
|
8
22.10.2009 13:30 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 26.696 | Views gestern: 340.049 | Views gesamt: 894.021.828
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|