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Zum Ende der Seite springen Lärm vor Gaststätte und Kiosk
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Marion Zuidema   Zeige Marion Zuidema auf Karte Marion Zuidema ist weiblich
Grünschnabel


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Lärm vor Gaststätte und Kiosk

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben hier in Bad Kreuznach ein ganz spezielles Problem:In den Räumlichkeiten eines Hauses befinden sich eine konzessionierte Schankwirtschaft und vom gleichen Betreiber ist in den gleichen Räumlichkeiten außerdem ein Kiosk gewerberechtlich gemeldet.

Vor der Gaststätte ist eine Sondernutzungserlaubnis zur Bewirtschaftung einer kleinen Freifläche erteilt. In der Gaststätte und dem Kiosk werden alkoholische Getränke zu Billigpreisen abgegeben, was natürlich entsprechende Kundschaft anlockt und dadurch kommt es zu massiven Lärmbelästigungen durch teils auch stark alkoholisierte Besucher in größerer Zahl (machmal sogar 30-50 Leute) vor der Gaststätte im öffentlichen Bereich.

Es wurden bereits Bußgeldverfahren durchgeführt, Polizei und Ordnungsamt waren mehrfach vor Ort, auch persönliche Gespräche waren erfolglos. Die anliegenden Inhaber der Geschäfte und der anderen Gaststätten beklagen Umsatzeinbußen, weil die Kunden wegbleiben.

Nun wäre es einfach, ein Widerrufsverfahren, bzw. Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit durchzuführen. Das würde in diesem Fall das Problem aber nicht beheben, weil dann der Bruder / Cousin o.ä. die Erlaubnis beantragen würde und das Gewerbe anmelden würde. Wenn man dem neuen Betreiber nicht die Unzuverlässigkeit nachweisen könnte, müsste die Erlaubnis erteilt werden und das Ganze ginge immer so weiter.

Daher haben wir uns folgendes überlegt:Wir wollen die Sondernutzungserlaubnis für die bewirtschaftete Freifläche widerrufen und gaststättenrechtlich die Auflage machen, dass kein Außer-Haus-Verkauf von Getränken mehr zulässig ist, so dass nur noch in den Gaststättenräumen konsumiert werden darf.

Dann wäre die Kundschaft von der Straße weg und das Problem würde sich wahrscheinlich auf Grund des sehr kleinen Gastraumes lösen.

Aber was machen wir mit dem Kiosk, der ja laut Ladenöffnungsgesetz bis 22.00 Uhr Außer-Haus verkaufen darf??? Ist es möglich auch gewerberechtlich so eine Auflage wie nach dem Gaststättengesetz zu erlassen???

Vielleicht hat ja jemand eine Idee...
Im voraus schon mal Danke
1 12.08.2009 12:46 Marion Zuidema ist offline E-Mail an Marion Zuidema senden Homepage von Marion Zuidema Beiträge von Marion Zuidema suchen
Solon
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Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Hallo nach Bad Kreuznach,
ich glaube mit Gewerberecht kann gegen den Kiosk nicht vorgegangen werden, sondern eher mit einer Verfügung nach Ordnungsrecht. Was habt Ihr denn in Eurer "Stadtordnung" so stehen ? Ruhe störender Lärm oder öffentliches Ärgernis o.ä. Vielleicht geht damit was .

Wenn aber im Kiosk zugelassen wird, dass die "gekauften" Bierflaschen dort schon geöffnet werden oder gar ein Öffner bereit liegt, ist das schon Ausschank, der verboten gehört.

Also genau anschauen.


Viele Grüße aus Thüringen

Renate Jacob
2 12.08.2009 13:31 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Lärm vor Gaststätte und Kiosk


Der Kiosk ist gaststättenrechtlich nicht zu packen, sofern es sich um eine reine Verkaufsstätte handelt. Sie können nur auf Grund der Vorfälle versuchen, den "Missbrauch" Ihrer Straße zu unterbinden. Also ein Verbot des Lagerns zum Zwecke des Alkoholgenusses durch eine Verordnung nach dem Straßen- und Wegerecht auf den Weg bringen. Dann wäre auch der Verkauf aus der Gaststätte über die Straße (§ 7 GastG) mit drin.

Die Freischankfläche ließe sich unter Umständen auch durch eine Sperrzeitenverkürzung auf Kurs bringen.

Letztlich werden aber lediglich die Waffen geschärft. Denn Sie haben geschrieben, dass bereits Bußgelder verhängt wurden. Vielleicht müssen die Bußgelder drakonischer ausfallen und der Gastwirt lenkt ein. Wenn er mehrfach unbelehrbar bleibt, so muss der Erlaubniswiderruf als letztes Mittel im Spiel bleiben.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
3 12.08.2009 13:44 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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