Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO? |
reisenkati
Grünschnabel
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Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO? |
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Hallo!
Hier besteht gerade folgendes Problem:
Ein nach der Abgabenordnung begünstigter Zweckbetrieb (Einrichtung der Wohlfahrtspflege) bietet Übernachtungen an, die aber in der Menge insgesamt weniger als ein Drittel der Gesamtleistung des Betriebes ausmachen. Zwei Drittel der Übernachtungen wird über die Wohlfahrtspflege abgerechnet.
Muss dieser Betrieb nun das Gewerbe anzeigen?
Insgesamt besteht für dieses Drittel der Tätigkeit wohl Gewinnerzielungsabsicht. Überwiegend handelt es sich aber doch um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die als begünstigter Zweckbetrieb auch steuerlich anders geführt wird.
Wäre schön, mal ein paar Meinungen zu hören, da sich bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet hat.
Gruß aus dem Sauerland
Karin Wigge
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1
04.06.2009 15:24 |
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Solon
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Renate Jacob
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Hallo aus Thüringen
ich bin der Meinung, dass dieser Teil, auch wenn er gering ist, als Gewerbetätigkeit anzumelden ist.
Ich hab das z.Bsp. bei der AWO, die mit dem Teil -Personbeförderung für Dritte- ein Gewebe angezeigt hat oder ein Therapeut, den wir eigentlich nicht haben, zeigt Gewerbetätigkeit an, weil er mit therap. Hilfsmitteln handelt. (Kissen usw.)
Auf diesen Teil zahlen die dann eben auch Gewerbesteuer.
Das ist so o.K.
Ein schönen Wahlwochenende wünscht
Renate Jacob
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2
05.06.2009 10:59 |
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