unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
reisenkati   Zeige reisenkati auf Karte reisenkati ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 30.05.2007
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 30.951
Nächster Level: 38.246

7.295 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO?

Hallo!

Hier besteht gerade folgendes Problem:

Ein nach der Abgabenordnung begünstigter Zweckbetrieb (Einrichtung der Wohlfahrtspflege) bietet Übernachtungen an, die aber in der Menge insgesamt weniger als ein Drittel der Gesamtleistung des Betriebes ausmachen. Zwei Drittel der Übernachtungen wird über die Wohlfahrtspflege abgerechnet.

Muss dieser Betrieb nun das Gewerbe anzeigen?
Insgesamt besteht für dieses Drittel der Tätigkeit wohl Gewinnerzielungsabsicht. Überwiegend handelt es sich aber doch um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die als begünstigter Zweckbetrieb auch steuerlich anders geführt wird.

Wäre schön, mal ein paar Meinungen zu hören, da sich bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet hat.

Gruß aus dem Sauerland
Karin Wigge
1 04.06.2009 15:24 reisenkati ist offline E-Mail an reisenkati senden Beiträge von reisenkati suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.014.353
Nächster Level: 2.111.327

96.974 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Thüringen

ich bin der Meinung, dass dieser Teil, auch wenn er gering ist, als Gewerbetätigkeit anzumelden ist.
Ich hab das z.Bsp. bei der AWO, die mit dem Teil -Personbeförderung für Dritte- ein Gewebe angezeigt hat oder ein Therapeut, den wir eigentlich nicht haben, zeigt Gewerbetätigkeit an, weil er mit therap. Hilfsmitteln handelt. (Kissen usw.)

Auf diesen Teil zahlen die dann eben auch Gewerbesteuer.
Das ist so o.K.


Ein schönen Wahlwochenende wünscht

Renate Jacob
2 05.06.2009 10:59 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.376.073
Antworten: 37
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 4.230
Antworten: 0
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 17.734
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 24.674
Antworten: 4
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 70.920
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 352.592 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 896.318.507


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.166s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%