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Autor Beitrag
Thema: Wanderlager - Verbot der Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen
reisenkati

Antworten: 6
Hits: 20.354
17.12.2009 15:14 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo!

Meine Bemühungen haben erste Reaktionen gezeigt. Mittlerweile ist es so, dass der Reisegutschein
* personifiziert ist
* nicht länger an den Veranstaltungsabend gebunden ist (kann auch im Internet oder via Buchungshotline mit 01805 eingelöst werden)

Reicht das aber nun aus? Weißnicht

Mit freundlichen Grüßen aus Brilon

Karin Wigge
Thema: Wanderlager - Verbot der Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen
reisenkati

Antworten: 6
Hits: 20.354
RE: Wanderlager - Verbot der Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen 15.12.2009 15:26 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo!

Ich suche gerade verzweifelt auf eine Antwort zum Zhema Wanderlager - unentgeltliche Zuwendungen und finde diesen Beitrag, der sich genau nach meinem Prolem anhört!

In meinem Fall wird auch noch ein Reisegutschein von 150 € mit der Einladung mit geschickt, den ich derzeit für unzulässig halte.

Mir wurde die gleiche Argumentation übersandt (...unzulässig, wenn Vorteile im Übermaß versprochen werden...). Hier sollen Reisen buchbar sein im Wert von 998,00 € und der Reisegutschein demnach kein übermäßiger Vorteil.

Es wäre schön, wenn ich unter diesem Asapekt auch Hinweise bekommen könnte.

Danke!

KarinWigge aus Brilon
Thema: Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO?
reisenkati

Antworten: 1
Hits: 2.293
Anzeigepflicht für begünstigte Zweckbetriebe nach AO? 04.06.2009 15:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Hier besteht gerade folgendes Problem:

Ein nach der Abgabenordnung begünstigter Zweckbetrieb (Einrichtung der Wohlfahrtspflege) bietet Übernachtungen an, die aber in der Menge insgesamt weniger als ein Drittel der Gesamtleistung des Betriebes ausmachen. Zwei Drittel der Übernachtungen wird über die Wohlfahrtspflege abgerechnet.

Muss dieser Betrieb nun das Gewerbe anzeigen?
Insgesamt besteht für dieses Drittel der Tätigkeit wohl Gewinnerzielungsabsicht. Überwiegend handelt es sich aber doch um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die als begünstigter Zweckbetrieb auch steuerlich anders geführt wird.

Wäre schön, mal ein paar Meinungen zu hören, da sich bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet hat.

Gruß aus dem Sauerland
Karin Wigge
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