unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Ringgemeinschaft » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Ringgemeinschaft
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Sonnenblume Sonnenblume ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 26.02.2009
Beiträge: 27
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 149.558
Nächster Level: 157.092

7.534 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ringgemeinschaft

Hallo Kollegen!

Ich stecke gedanklich etwas fest:

Ein Landwirt bietet seine Zeit und Maschinen zum Winterdienst und Grünpflege über eine Ringgemeinschaft an. Diese Ringgemeinschaft vermittelt den Landwirt an Interessenten weiter. Die Abrechnung der Leistungen geht über die Ringgemeinschaft. Der Landwirt ist bei der Ringgemeinschaft jedoch nicht angestellt.

Muss der Landwirt nun ein Gewerbe anmelden? Oder fällt dies noch unter seine Landwirtschaft? oder...?

Vielen Dank!

Sonnenblume
1 17.03.2009 10:06 Sonnenblume ist offline Beiträge von Sonnenblume suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

ULF ULF ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 24.10.2007
Beiträge: 63
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 379.919
Nächster Level: 453.790

73.871 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ringgemeinschaft

Hallo Sonnenblume,

also diese Ringgemeinschaft erinnert mich an meinen Geschichtsunterricht. Nach 1945 gab es im Ostteil Deutschlands die MAS = Maschinen Ausleih Station.

Bitte als erstes nachfragen, ob diese Ringemeinschaft ein e.V. ist. Nach meinem Kenntnisstand sind Ringgemeinschaften in Bayern bereits bekannt ( bei verschiedenen gewerbl. Tätigkeiten).
Dann die Satzung vorlegen lassen, den Eintrag im Vereinsregister nachvollziehen und natürlich den Zweck dieser Gesellschaft prüfen.

Auf jeden Fall ist es eine Tätigkeit unter diesem "Deckmantel", der zu prüfen ist. Also bitte erst nachfragen.

Alles spricht aber aus meiner Sicht für den e.V.
Wenn er nicht angestellt ist, dann ist er Mitglied!
Bin auch auf die Antwort gespannt.

Schöne Grüße aus der sonnigen Börde.

__________________
U.L.F
2 17.03.2009 13:05 ULF ist offline E-Mail an ULF senden Beiträge von ULF suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Ringgemeinschaft

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 298.281 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.327.250


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 79 | Gesamt: 0.254s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%