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Hallo Kollegen!

Ich stecke gedanklich etwas fest:

Ein Landwirt bietet seine Zeit und Maschinen zum Winterdienst und Grünpflege über eine Ringgemeinschaft an. Diese Ringgemeinschaft vermittelt den Landwirt an Interessenten weiter. Die Abrechnung der Leistungen geht über die Ringgemeinschaft. Der Landwirt ist bei der Ringgemeinschaft jedoch nicht angestellt.

Muss der Landwirt nun ein Gewerbe anmelden? Oder fällt dies noch unter seine Landwirtschaft? oder...?

Vielen Dank!

Sonnenblume



Gepostet am 17.03.2009 um 10:06 von:
Benutzer: Sonnenblume
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33949#post33949


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