Geldspeler im Wettbüro |
Mugi
Grünschnabel
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Hallo liebe Gemeinde,
bestimmt kann mir jemand hier einen Tip geben.
Ich habe ca. 4 Jahre ein großes Wettbüro in Leverkusen ( NRW )
betrieben, in welchem durch einen Automatenaufsteller Geldspielgeräte aufgestellt waren.
Nun bin ich selber Automatenaufsteller und bekomme keine Geeignetheitsbescheinigung für ein Wetbüro da das Aufstellen nur in Wettbüros der Konseszionierten Buchmacher der jeweiligen Bundesländer erlaubt werden kann.
Mein Anwalt sagt das stimmt so...
Was ist wenn der Wettbetrieb eingestellt ( Gewerbeabmeldung/ummeldung ) wird und ein Internetcafe daraus wird kann ich dann meine Geldspieler dort aufstellen ?
Oder muss es unbedingt eine Schankwirtschaft sein ?....
__________________ Mugi
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1
08.08.2008 22:12 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Mugi,
willkommen im Forum.
Die Antwort auf Deine Fragen findest Du im § 1 SpielV.
Dort steht, dass Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Ware besteht nur aufgestellt werden dürfen in
- Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden , oder in Beherbergungsbetrieben
- Spielhallen oder ähnliche Unternehmen
- Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher
Die Aufzählung in der SpielV ist abschließend.
Gruß
Meike
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2
09.08.2008 07:24 |
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Solon
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murat69
Grünschnabel
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RE: Geldspeler im Wettbüro |
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Zitat: |
Original von Mugi
Hallo liebe Gemeinde,
bestimmt kann mir jemand hier einen Tip geben.
Ich habe ca. 4 Jahre ein großes Wettbüro in Leverkusen ( NRW )
betrieben, in welchem durch einen Automatenaufsteller Geldspielgeräte aufgestellt waren.
Nun bin ich selber Automatenaufsteller und bekomme keine Geeignetheitsbescheinigung für ein Wetbüro da das Aufstellen nur in Wettbüros der Konseszionierten Buchmacher der jeweiligen Bundesländer erlaubt werden kann.
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Hallo Mugi wir sollten mal telefonieren
0163-1528551
Murat
__________________ „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.”
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3
04.11.2008 11:46 |
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