Schießleiter |
Ilona Faselt
Jungspund
Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.930
Nächster Level: 157.092
|
|
Hallo an alle Nutzer,
heute mal wieder Fragen aus Cottbus.
1. Ist der Schießleiter einer Schießhalle der gewerbliche Tätigkeit zuzuordnen?
2. wenn ja, ist der § 34 a GewO relevant?
M.f.G. I.F.
|
|
1
26.01.2006 11:42 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.945.596
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo,
es wäre sicherlich hilfreich, wenn sie ein wenig näher erklären, um welche Art "Schießhalle" es sich hier handelt (hier gibt es nur "Kirmesbuden" und Schießstände für Vereinssportausübung) und welche Aufgaben der "Schießleiter" dort überhaupt wahrnimmt.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
|
|
2
26.01.2006 13:49 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Ilona Faselt
Jungspund
Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.930
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
Hier noch eine Ergänzung!
es ist eine gewerblich betriebene Schießhalle mit täglichen Öffnungszeiten.
M.f.G. I.F
|
|
3
26.01.2006 13:54 |
|
|
Ilona Faselt
Jungspund
Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.930
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
Tschuldigung!
Doch noch einen Satz.
Der Schießleiter ist verantwortlich für den gesamten ordnungsgemäßen Schießablauf.
Er gibt Waffen und Munition an die Schützen aus und kontrolliert, ob Waffen und Munition odnungsgemäß gelagert sind.
Es sind doch noch 2 Sätze geworden!
M.f.G..I.F.
|
|
4
26.01.2006 13:59 |
|
|
schüttauf
Eroberer
Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 65
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 434.952
Nächster Level: 453.790
|
|
Hallo aus Radebeul,
bei uns gibt es eine gewerblich betriebene (kleine) Schießhalle (Raum in einem entsprechend ausgestatteten Keller). Der Inhaber musste auch alle dafür notwendigen waffenrechtlichen Genehmigungen einholen.
Vordergründig schießen dort Sport- und Vereinsschützen.
Wir waren mit dem Amt auch mal dort (wenn damals schon der ganze
Deregulierungshickhack gewesen wäre, hätte ich bestimmt noch besser getroffen - Ärger
macht treffsicherer und ... mildert das Urteil, da im Affekt - wird jedenfalls behauptet). Also seit lieb zu mir.
__________________ Grüße aus der Stadt Radebeul
Ines Schüttauf
|
|
6
26.01.2006 16:51 |
|
|
Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.945.596
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Schön habt ihr denn in der Halle auch eine feste Schießaufsicht oder muss jeder Verein selbst dafür sorgen? Ich kenne dass wie gesagt nur aus einem Sportverein, wo im Training und so weiter eben eine Schießaufsicht anwesend sein muss. das ist dann aber in der Regel ein Vereinsmitglied mit den entsprechenden Berechtigungen. Wie ist das in Ihrer Halle geregelt? Das ist doch das eigentliche Problem.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
|
|
7
26.01.2006 16:55 |
|
|
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.708.365
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Ich kann mich nur dem Kollegen Steinmetz anschließen. Egal ob gewerblich oder Verein sind lediglich die Vorgaben des Waffengesetzes zu beachten. Schießstandaufsicht darf man schon (zumindest im Verein) mit der einfachen Sachkundeprüfung machen. Schießleiter müssen, soweit ich mich erinnere, der Kreispolizeibehörde als zuständige Behörde für das WaffG gemeldet werden. Es könnte sein das diese noch einen Trainerlizenz benötigen.
Aber nagelt mich nicht fest. Meine Sachkundeprüfung ist schon lange her....... und ich schieße lieber als Aufsicht zu machen.
|
|
8
26.01.2006 17:31 |
|
|
schüttauf
Eroberer
Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 65
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 434.952
Nächster Level: 453.790
|
|
Hallo noch mal aus Radebeul, der Gewerbetreibende ist selbst auch als Schießleiter ausgebildet. Wenn z.B. Vereine ihren eigenen Schießleiter
mitbringen, lässt man sich dessen Berechtigung nachweisen und dann darf dieser die Aufsicht übernehmen. Privat Personen dürfen dort ebenfalls schießen, aber immer nur unter Aufsicht des Schießleiters.
__________________ Grüße aus der Stadt Radebeul
Ines Schüttauf
|
|
9
26.01.2006 17:37 |
|
|
Ilona Faselt
Jungspund
Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.930
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
Ein Hallo aus Cottbus,
die Person, die bei uns die Schießleitertätigkeit gewerblich anmelden will ist im Besitz der waffenrechtlichen Erlaubis, erteilt vom zuständigen Polizeipräsidium.
ein wunderschöööööönes Wochenende an alle Nutzer.
M.f.G. I.F.
|
|
10
03.02.2006 10:54 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 75.696 | Views gestern: 396.539 | Views gesamt: 895.664.258
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|