Meldung von Wachpersonal |
ordnungsarnd
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Meldung von Wachpersonal |
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Hallo und
aus Berlin,
Frage: müssen nicht ortsansässige Bewachungsunternehmen (Unternehmen eines anderen Bundeslandes) mir als Ordnungsbehörde, die in meinem Zuständigkeitsbereich tätig werdenden Wachleute vorab melden, wenn das Unternehmen bei mir eine unselbständige Zweigniederlassung unterhält ?
Oder ist hierfür ausschließlich die Ordnungsbehörde der Hauptniederlassung zuständig ?
Vielen Dank für die Hilfestellung
ordnungsarnd
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1
14.02.2008 13:34 |
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Solon
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gewkö
Doppel-As
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RE: Meldung von Wachpersonal |
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Hallo,
und
,
Sie sind zuständig.
Bewach VwV
4 Zuständigkeiten
4.1 Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Behörde ergibt sich aus der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO).
4.2 Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 LVwG. Danach ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben wird. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Meldung von Wachpersonen nach § 9 Abs. 3 BewachV für die bei der Hauptniederlassung beschäftigten Wachpersonen bei der dort zuständigen Behörde, für die bei einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Beschäftigten bei jenen Behörden vorgenommen werden muss, die dann auch für die ggf. erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfungen zuständig sind.
Mit den besten Wünschen für einen schönen Tag
gewkö
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2
14.02.2008 14:04 |
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Solon
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