Ruhendes Gewerbe |
echnaton
Grünschnabel
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Hallo zusammen,
ich brüte gerade über der Frage, ob man ein Gewerbe "ruhend gestellt" werden kann. Meiner Meinung nach kann ein Gewerbe nur an-, um-, oder abmelden und lediglich beim Finanzamt kann es als "ruhend" gemeldet werden. Oder irre ich mich da ?
Liebe Grüße
Echnaton
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1
06.11.2007 09:06 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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Nein, Sie irren nicht!
Eine gewerberechtliche Ruhendmeldung gibt es nicht. Steht auch irgendwo im Kommentar Landmann/Rohmer, dass die vorübergehende Einstellung eines Betriebes nicht der Anzeigepflicht unterliegt.
Viele Grüße
A. Thien
P.S. Das Thema hatten wir auch schon 'mal. Einfach unter Bordsuche "Ruhendmeldung" eingeben, dann werden Sie bestimmt fündig.
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2
06.11.2007 09:12 |
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