Anmeldung einer GmbH i.Gr. |
echnaton
Grünschnabel
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Anmeldung einer GmbH i.Gr. |
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Hallo zusammen,
ich brüte gerade über einem Problem. Es geht um GmbH´in Gründung. Wie ist denn nun der richtige Weg diese GmbH´s in der Gewerbekartei einzutragen. Macht es der Geschäftsführer mit seinen persönlichen Daten unter Vorlage einer Abschrift des beurkundeten Gesellschaftsvertrag und einer Vollmacht aller Gründer, dass die GmbH bereits vor Eintrag ins HR gewerblich tätig sein soll und vorab beim Gewerbemeldeamt angemeldet wird ? Nach Eintrag im HR fällt dann hier das i.Gr. weg und die HR-Nummer wird eingetragen.
Oder müssen alle Gründer als Gewerbetreibende sich einzeln anmelden, das die GmbH iGr. ja keine eigene Rechtspersönlichkeit hat ? Wir sind da ziemlich ratlos, da wir hier nach der 1. Möglichkeit verfahren.
Wie ist mit GmbH´s i.Gr. zu verfahren, die sich auch nach Jahren nicht ins HR eintragen lassen.
Vielen Dank und liebe Grüße aus Duisburg
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13.09.2007 09:38 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Anmeldung einer GmbH i.Gr. |
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Hi,
Sie machen das schon ganz richtig (siehe Landmann/Rohmer, Band II, GewAnzVwV, Nr. 5.3). Nur wenn Zweifel an der Registereintragung bestehen, sind die Anzeigen unter dem Namen der anzeigepflichtigen natürlichen Person vorzunehmen.
Viele Grüße
Antonia Thien
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2
13.09.2007 10:16 |
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Solon
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Sigi2910
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Wir handhaben auch die 1. Variante der Anmeldung „in Gründung“. Unter Vorlage eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags meldet der/die Geschäftsführer die Gesellschaft vor Eintragung ins HR an. Nach Eintragung ins HR wird hier die HRB-Nummer ergänzt, die Aktualisierung an alle Ämter sowie die Firma weitergeleitet. Die Eintragung ins HR wird von hier überwacht. Erfolgt die Eintragung in keinem „angemessenen“ Zeitraum, wird beim Amtsgericht angefragt, was der Eintragung entgegensteht. Sollte die Eintragung ins Handelsregister aus bestimmten Gründen nicht erfolgen, wird die Firma unsererseits angeschrieben und die entsprechenden Meldungen werden vorgenommen.
By the way mal eine kleine Frage: Wie spricht man Duisburg korrekt aus? So richtig Duisburg - oder eher in die Richtung Düsburg? Wir streiten da beim Bundesligaplausch immer wieder...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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3
13.09.2007 10:31 |
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4X4
Doppel-As
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Die richtige Aussprache ist Düsburg.
Wußte gar nicht, dass die in der Bundesliga spielen ;-)
@echnaton: Die erste Variante ist richtig. Wird von euch also ok gemacht.
GmbH´s i.G. die auch nach längerer Zeit (1 Jahr) noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, schreibe ich an mit der Aufforderung zum Abmelden.
In der Regel melden die sich dann und erklären die Verzögerung oder den Grund für die Nicht-Eintragung.
Die letzte GmbH i.G. die vom Handelsregister hier nicht eingetragen wurde, hat dann abgemeldet und als Einzelunternehmer angemeldet (nach Rücksprache mit deren Steuerberater).
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13.09.2007 11:11 |
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echnaton
Grünschnabel
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Themenstarter
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Anmeldung einer GmbH i.Gr. |
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Hallo zusammen,
danke für die ersten Antworten.
P.S. Duisburg spricht man Düsburg aus.
Liebe Grüße
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5
13.09.2007 11:20 |
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VoPi
Routinier
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RE: Anmeldung einer GmbH i.Gr. |
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Hallo Grünschnabel,
nach "Studium" des GewArch 1993/4 (Seite 156/ 157) bevorzugen wir Variante II.
Liebe Grüße VoPi aus der grünen Stadt am See.
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6
25.09.2007 17:52 |
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