Bewachungsgewerbe Befreiung von der Sachkundeprüfung |
Sabine Küch

Eroberer
  
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Bewachungsgewerbe Befreiung von der Sachkundeprüfung |
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Ein fröhliches Hallo aus Hamm,
ich stehe momentan auf dem Schlauch!
Wo steht mit welchen Befähigungen man die Unterrichung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nicht benötigt?
Ich habe einen Fall dort möchte ein ehemaliger Feldjäger von der Militär Polizei davon befreit werden diese abzulegen.
Weiß jemand wo das steht?
Schöne Grüße aus dem momentan sonnigen Hamm
Sabine Küch
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1
23.08.2007 12:06 |
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Solon
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RE: Bewachungsgewerbe Befreiung von der Sachkundeprüfung |
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Hallo Sabine,
schau mal im § 5 Abs. 1 Nr. 3 BewachV nach.
Da ist zunächst nur die Befreiung von der Unterrichtung erwähnt.
Die Befreiung von der Sachkundeprüfung ergibt sich aus § 5d BewachV.
Dein Feldjäger kann somit in sämtlichen Bereichen des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO arbeiten.
Lass Dir aber in jedem Fall seine ATN (Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis) oder ein entsprechendes Schreiben der Feldjäger-Einheit vorlegen. Vielleicht hat er ja auch einen Nachweis über den bestandenen Lehrgang der Feldjägerschule Sonthofen.
Liebe Grüße aus der documenta-Stadt Kassel
Frank
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2
23.08.2007 12:39 |
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Solon
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Sabine Küch

Eroberer
  
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Hallo Frank,
für die schnelle Antwort.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Schöne Grüße
Sabine
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3
23.08.2007 14:30 |
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Der Kamener
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Hallo aus Kamen,
wie der Kollege Fricke richtig ausgeführt hat, kann gem. § 5 Abs 1 Nr. 3 BewachV ein Feldjäger mit Abschluß im Rahmen der Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Dienst im Bereich des Bewachungsgewerbes tätig werden.
Ganz wichtig dabei ist, daß die entsprechenden Nachweise vorlegt werden.
Wie hatten hier vor kurzem auch jemanden mit Unterrichtungsnachweis der IHK, der nachfragte ob er aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Zeitsoldat bei den Feldjägern auch noch die Sachkundeprüfung extra ablegen müsse, da er nun einen Job als Ladendetektiv machen wolle und sein Auftraggeber von ihm den Sachkundenachweis gefordert habe.
Nachdem wir Unterlagen über seine Feldjägertätigkeit verlangten, stellte sich heraus, daß er nur seine Grundausbildung (Dauer: 3 Monate) in einer Feldjägereinheit gemacht hat; die restlichen 3 3/4 Jahre hat er dann etwas ganz anderes gemacht.
Wir haben ihm dann mitgteilt, daß er ja gar nicht richtig Feldjäger war und die Grundausbildung bei der Bundeswehr nicht als Abschluß der Laufbahnprüfung gilt.
Er ist dann zwar enttäuscht abgezogen, aber ich ,möchte nicht ausschließen, daß er den Job nicht doch (ohne Sachkundenachweis) gemacht hat.
__________________ Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind. (Charles de Gaulle)
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4
23.08.2007 15:07 |
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Sabine Küch

Eroberer
  
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Dann muss ich mal schauen, wie es sich in diesem Fall verhält.
Schöne Grüße und ein schönes Wochenende
Sabine Küch
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5
24.08.2007 12:54 |
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