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Zum Ende der Seite springen Gitarrenunterricht 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Gitarrenunterricht

Kurze Frage: Erteilung von Gitarrenunterricht. Gewerbeanzeigepflicht? Oder ist das höhere Kunst?
1 09.05.2007 11:00 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Gitarrenunterricht

Hallo Frau Komnick,

wenn der Gitarrenunterricht "zu einer Eigenleistung im schöpferischen Sinne des zu Unterrichtenden beiträgt" ist das eine höhere Dienstleistung und wird dem künstlerischen Bereich zugeordnet (Landmann/Rohmer zu § 6 GewO, Rd.nr. 17).

Also, wie immer, alles Definitonssache. Ich würde das unter "Kunst" laufen lassen.

Viele Grüße
A. Thien
2 09.05.2007 11:08 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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gewerbe-varel   Zeige gewerbe-varel auf Karte gewerbe-varel ist männlich
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Hallo,

die Erteilung von Musik-, Gesangs- und Ballettunterricht gilt regelmäßig als höhere Dienstleistung, da es sich durchweg um Tätigkeiten handelt, die zu einer Eigenleistung im schöpferischen Sinn des zu Unterrichtenden beitragen und damit zum künstlerischen Bereich zählen (vgl. Landmann/Rohmer, GewO I, § 6 RN 14 ff.).

Also liegt keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO vor.

__________________
Gruß aus Varel  fröhlich  
3 09.05.2007 11:12 gewerbe-varel ist offline E-Mail an gewerbe-varel senden Beiträge von gewerbe-varel suchen
Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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RE: Gitarrenunterricht

Hallo aus Alzenau,

auch nach Hickel/Wiedmann ist der Musikunterricht im Sinne des Art. 105 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) von der Gewerbeordnung ausgenommen.
Also keine Anzeige nach § 14 GewO.

Gruß
Felix Krämer
4 09.05.2007 11:36 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
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