Gitarrenunterricht |
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.709.201
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Kurze Frage: Erteilung von Gitarrenunterricht. Gewerbeanzeigepflicht? Oder ist das höhere Kunst?
|
|
1
09.05.2007 11:00 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.263.129
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo Frau Komnick,
wenn der Gitarrenunterricht "zu einer Eigenleistung im schöpferischen Sinne des zu Unterrichtenden beiträgt" ist das eine höhere Dienstleistung und wird dem künstlerischen Bereich zugeordnet (Landmann/Rohmer zu § 6 GewO, Rd.nr. 17).
Also, wie immer, alles Definitonssache. Ich würde das unter "Kunst" laufen lassen.
Viele Grüße
A. Thien
|
|
2
09.05.2007 11:08 |
|
|
Solon
|
|
|
|
gewerbe-varel
Jungspund
Dabei seit: 14.02.2006
Beiträge: 11
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 73.256
Nächster Level: 79.247
|
|
Hallo,
die Erteilung von Musik-, Gesangs- und Ballettunterricht gilt regelmäßig als höhere Dienstleistung, da es sich durchweg um Tätigkeiten handelt, die zu einer Eigenleistung im schöpferischen Sinn des zu Unterrichtenden beitragen und damit zum künstlerischen Bereich zählen (vgl. Landmann/Rohmer, GewO I, § 6 RN 14 ff.).
Also liegt keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO vor.
__________________ Gruß aus Varel
|
|
3
09.05.2007 11:12 |
|
|
Felix Krämer
Doppel-As
Dabei seit: 02.12.2005
Beiträge: 121
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 814.769
Nächster Level: 824.290
|
|
Hallo aus Alzenau,
auch nach Hickel/Wiedmann ist der Musikunterricht im Sinne des Art. 105 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) von der Gewerbeordnung ausgenommen.
Also keine Anzeige nach § 14 GewO.
Gruß
Felix Krämer
|
|
4
09.05.2007 11:36 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 15.062 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 895.980.977
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|