Nächste Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) |
Puz_zle
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Nächste Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) |
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:Moin:,
das BMWK hat heute den > Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung veröffentlicht.
Auf der > Infoseite des Verordnungsgebers heißt es zur Änderung der > FinVermV:
Zitat: |
Mit der Änderung der FinVermV werden verschiedene erforderliche Anpassungen vorgenommen:
In § 11a Absatz 3 Satz 3 FinVermV wird der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung der Delegierten Verordnung geändert. Durch diese Änderungen unterliegen künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h GewO der Pflicht, im Rahmen der Anlageberatung zu Finanzanlageprodukten Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu erfragen und diese bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Der Katalog der Berufsqualifikationen, die gemäß § 4 Absatz 1 FinVermV einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden, wird um die mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen bzw. Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen erweitert.
Das Schriftformerfordernis für die Negativerklärung gemäß § 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV wird durch ein Textformerfordernis ersetzt.
Schließlich wird das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ durch eine Ergänzung des Sachgebietskatalogs Gegenstand der Sachkundeprüfung (Anlage 1 zur FinVermV). |
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Die Anhörungsfrist zum Entwurf läuft bis zum 30. Novermber 2022.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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1
11.11.2022 18:06 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Nächste Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) |
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die Stellungnahmen zum Referentenentwurf wurden zwischenzeitlich zum Teil > HIER durch das BMWK veröffentlicht.
Der VO-Entwurf hat es bislang aber noch nicht in den Bundesrat geschafft - da das nächste Plenum erst am 10. Februar 2023 stattfindet, ist frühestens Mitte Februar 2023 mit der Verkündung der Änderung der FinVermV im BGBl. zu rechnen.
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2
01.01.2023 16:55 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Nächste Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) |
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der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist zwischenzeitlich als > BR-Drs. 72/23 veröffentlicht worden und wird voraussichtlich am 16. März 2023 im BR-Wirtschaftsausschuss beraten und dann am 31. März 2023 im BR-Plenum behandelt werden. Demnach wäre frühestens im April 2023 mit dem Inkrafttreten zu rechnen.
Die beabsichtigten einzelnen Änderungen der FinVermV können der beiliegenden Synopse entnommen werden.
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18.02.2023 19:49 |
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RE: Nächste Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) |
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die Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wurde heute im > BGBl. I Nr. 103 veröffentlicht und tritt somit am 20. April 2023 in Kraft.
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4
19.04.2023 08:58 |
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