Telefongewinnspiele |
Cornelia Lange
Jungspund
Dabei seit: 23.06.2005
Beiträge: 20
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 137.690
Nächster Level: 157.092
|
|
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe endlich auch mal wieder ne Frage.
Ich habe die Anfrage bekommen, was man beachten muss, wenn man Telefongewinnspiele (01379-Rufnummern) als selbstständige Tätigkeit anmelden möchte. Die Anrufer bei diesen Gewinnspielen würden 0,50 € pro Anruf zahlen und hätten dann die Cahnce etwas zu gewinnen.
Ist so eine Tätigkeit im Gewerberecht überhaupt erlaubt oder geregelt und wenn ja, muss ich bei der Gewerbeanmeldung etwas besonderes beachten?
Gruß aus Löhne
|
|
1
01.02.2007 14:45 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 817.476
Nächster Level: 824.290
|
|
Aus Sicht der Gewerbeordnung:
gewerbliche Tätigkeit als Anbieter von Telefonmehrwertdiensten (schöönes Wort)
aus weiterer rechtlicher Sicht, die wir jedoch nicht würdigen / überprüfen müssen:
§ 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004:
Meldepflicht (1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform. Hinweis: Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird. Öffentlichkeit ist jeder unbestimmte Personenkreis. Zuständigkeit Für dieRegistrierung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten gemäß §6TKG ist das Referat513 mit folgender Adresse zuständig: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 513-7
Liselotte-Hermann-Str. 20a
09127Chemnitz
Entnommen auf der Site derwww.bundesnetzagentur.de
Der Text des TKG findet sich hier.
aus Verbrauchersicht:
ich frage mich, wieso die Leute bei diesen Gewinnspielsendern im Fernsehen überhaupt anrufen ??? Oder wieso sie jede Nummer zurückrufen, die auf dem heimischen Telefondisplay erscheint...
Fazit: aus Sicht der GewO eine normale gewerbliche Tätigkeit, aus gesellschaftlicher Sicht sicher anders zu beurteilen, aber das darf ich heute erst nach 17:00 Uhr.
|
|
2
01.02.2007 15:54 |
|
|
Solon
|
|
|
|
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.691.525
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Aufgrund der Anfragen für eine Gewerbeanmeldung zum Betriebe einer 0137-Nummer wurde heute Kontakt zur Bezirksregierung Detmold, Frau S************, aufgenommen.
Von dort ist man der Auffassung, dass voraussichtlich ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel vorliegt. Die Erlaubnis hat das Innenministerium zu erteilen.
Folgende Konstellationen sind denkbar:
Anruf, wenn man durchkommt: Gewinn - also direkter Gewinn: abhängig vom Zufall - erlaubnispflichtiges Glücksspiel
Anruf, wenn man durchkommt muss man noch eine Aufgabe lösen: voraussichtlich kein erlaubnispflichtiges Glücksspiel, da von einer geistigen Aufgabe abhängig (vgl. Kreuzworträtsel)
Anruf, aber nur jeder 100, 200. oder ähnlich kommt durch und muss eine Frage beantworten - Zufall - erlaubnispflichtiges Glücksspiel
Die Anfragenden sind aufzufordern hier ihr genaues Konzept vorzulegen. In jedem Fall ist das Konzept dann an die BReg weiterzuleiten, mit der Bitte um Klärung.
Welche Vorschriften der Regulierungsbehörde für Telekommunikation bestehen ist dort auch nicht bekannt, könnte dann aber gleich mitgeklärt werden.
[Mod on] Bitte die Forenregeln beachten [Mod off] |
|
|
3
05.02.2007 11:53 |
|
|
Petrav
Grünschnabel
Dabei seit: 28.09.2006
Beiträge: 9
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 57.802
Nächster Level: 62.494
|
|
Zitat: |
Original von Claudia Komnick
Folgende Konstellationen sind denkbar:
Anruf, wenn man durchkommt: Gewinn - also direkter Gewinn: abhängig vom Zufall - erlaubnispflichtiges Glücksspiel
Anruf, wenn man durchkommt muss man noch eine Aufgabe lösen: voraussichtlich kein erlaubnispflichtiges Glücksspiel, da von einer geistigen Aufgabe abhängig (vgl. Kreuzworträtsel)
Anruf, aber nur jeder 100, 200. oder ähnlich kommt durch und muss eine Frage beantworten - Zufall - erlaubnispflichtiges Glücksspiel
|
|
Hallo, hierzu eine Frage:
Warum bitte schön, ist das Beantworten einer vorherigen Frage, kein Gluecksspiel, wenn zum Beispiel die Frage hochgeistig ist : Wieviel ist zwei plus zwei ?
Warum dürfen ueberhaupt Fernsehsender wie 9live, DSF u.a. überhaupt solche Spiele machen. Gilt dort anderes Recht ?
|
|
4
05.02.2007 18:55 |
|
|
AlsunaSB
Doppel-As
Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 655.417
Nächster Level: 677.567
|
|
Hallo ,
als kleiner Spielhallenbetreiber interessiert mich dieses Thema brennend.
Ich persönlich sehe diese Gewinnspiele als bestes Beispiel für Staatlich geduldetes abzocken der Spieler.
1. keine Transparenz der Spieler gegenüber . Habe schon spiele gesehen bei dehnen man einfach nicht gewinnen kann.
2. Spieleinsätze von 0,50 € pro Anruf . Wie oft ich anrufe interessiert keinen. Also kann ich in einer Stunde bis zu 100 und mehr anrufe tätigen. Verdammt wo bleibt da der Spielerschutz bitte den wir so streng einhalten müssen?
3. Jugendschutzgesetz ? Wir sind verpflichtet unsere Kunden nach dem alter zu fragen und nachweißen zu lassen. Und bei denen ? Wer überwacht da den Jugendschutz?
Nur der Hinweis dass keine Jugendlichen unter 18 Jahren anrufen dürfen reicht da schon. Das ist ein Witz.
Ich denke dass die Automatenindustrie sich auch bald darauf stürzt und neue Telefonmehrwertdienstgeräte entwickeln . Und das beste ist dann noch : Keine MwSt auf die gewinne bei Telefonmehrwertdiensten.
Also bitte bleibt im öffentlichen bereich das wir Automatenaufsteller dann auch wissen wie das mit der Staatlichen Abzockgarantie gehet .
Danke
|
|
5
05.02.2007 19:28 |
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 817.476
Nächster Level: 824.290
|
|
Das wird jetzt aber a bisserl
und geht über die rein gewerberechtliche Beurteilung hinaus.
@petrav: zu den Gewinnspielsendern gab es bereits entsprechende Verfahren und Urteile
Aus insgesamt rechtlicher Sicht eine Grauzone
@AlsunaSB: wie das mit dem Abzocken geht: ganz einfach, eine Mehrwertdienstnummer bei einem entssprechenden Anbieter buchen und Gewinnspiele veranstalten.
So, und jetzt wieder On Topic und wir warten auf die Antwort der Bezirksregierung.
|
|
6
06.02.2007 09:14 |
|
|
Petrav
Grünschnabel
Dabei seit: 28.09.2006
Beiträge: 9
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 57.802
Nächster Level: 62.494
|
|
Hallo 4x4, danke fuer dieses Urteil.
Ich habe es mir durchgelesen, Gerichte müssen ja nicht das richtige sprechen.
Interessant finde ich dort die Aussagen:
Der Sender hat keinen Einluss darauf, wie oft der Spieler anruft.
Und den nächsten Satz:
Der Spieleinsatz selbst .... ....Einzelfall geringe Entgelt.
Ist das nicht in Spielhallen genauso. Ich habe keinen Einfluss darauf, wie oft der Spieler Geld einwirft.
Das Entgelt ist bezogen auf den Einzelfall gering, nämlich 20 Cent, beim Telefon sogar 49 Cent.
Welch eine tolle Begründung des Gerichtes. Nach meiner Meinung lebensfremd.
Offtopic finde ich das auch nicht, oder kann es nicht beurteilen. Für mich sind diese sog. Telefonmehrwertdienste in Form von Gewinnspielen pure Abzocke, egal ob mit Frage oder ohne Frage.
Gestern Abend wieder ganz kurz: Dort steht bei 9live 10 Leitungen frei, aber es klingelt nicht. Ich habe mir den Spass erlaubt anzurufen und bin nicht durchgekommen, der Anruf wurde aber sehr wohl gezählt ! Komisch oder ?
|
|
7
06.02.2007 09:45 |
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 817.476
Nächster Level: 824.290
|
|
Hier kam gerade jemand zur Tür rein und fragte, was er beachten muss, wenn er im Internet mit einer 0137... Nummer hantieren will.
Er wolle es so machen, wie die im Fernsehen....
Ich habe ihn gebeten, ein sehr detailliertes Konzept zu erstellen, das ich dann zur weiteren Überprüfung an die Bezirksregierung (Düsseldorf) weiterleiten würde.
Mein Tag ist gerettet.
|
|
8
07.02.2007 08:44 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 370.843 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.762.456
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|