2010-12-15 Bundesdrogenbeauftragte zum Spielerschutz |
gmg
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2010-12-15 Bundesdrogenbeauftragte zum Spielerschutz |
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Lesenswert erscheint mir die beigefügte Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. 12. 2010 mit der Kernaussage:
Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel muß verbessert werden.
Grüße
__________________ gmg
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1
17.12.2010 10:30 |
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Solon
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jochen B.
Foren As
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aber sicherlich nicht durch eine SPIELERKARTE!
Wie blauäugig sind die denn? Unterstützen den Wunsch der "Hersteller-Aufsteller"!!
Der folgende Artikel ist an Polemik kaum zu überbieten.
Die Redaktionen dieser Republik sind übersät mit diesen "Gutmenschen". Diese wollen, wie einst die Kreuzritter,
jeden bekehren, ob er will oder nicht. Was sind das für Zeiten, in denen wir leben?
AUSZUG:
"Eine Strategie hat Gauselmann auch, es gibt ein Abkommen mit der Caritas, erzählt er, das sei so gut wie unterschrieben, man werde sich noch besser um kranke Spieler kümmern. Außerdem will er eine Spielerkarte einführen, freiwillig, mit der man nur noch an einem Automaten spielen kann, die man sich jeden Tag neu bei der 'Spielotesse' abholen muss - so nennt er Aufseherinnen. Das hat schon mal funktioniert: Die Branche bietet eigene Regeln an und hofft, dass die Politik auf ihre verzichtet."
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.290, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 , Seite 3
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2
17.12.2010 12:35 |
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Solon
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Kay Löffler
König
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Ich bezweifel, dass das derzeit zulässig ist, denn dazu wären doch technische Veränderungen notwendig, die von der PTB erst einmal genehmigt werden müssten. Und dann greift § 13 SpielV:
Zitat: |
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes
nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
....
6. Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei
Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 25 Euro begrenzt. Höhere Beträge
werden unmittelbar nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Es ist eine
Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden, mit der er vorab einstellen kann, ob
aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz
durch Betätigung geleistet wird. Darüber hinaus gibt es eine nicht sperrbare
Bedienvorrichtung zur Auszahlung, mit der der Spieler uneingeschränkt über die
aufgebuchten Beträge, die in der Summe größer oder gleich dem Höchsteinsatz gemäß
Nummer 1 sind, verfügen kann.
7. Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur
unmittelbar am Spielgerät erfolgen....
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Und hier
Zitat: |
Das hat schon mal funktioniert: Die Branche bietet eigene Regeln an und hofft, dass die Politik auf ihre verzichtet."
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hat er sich sicherlich versprochen, er wollte sagen: "Das hat schon einmal NICHT funktioniert" (siehe freiwillge Selbstverpflichtung aus der Zeit vor 2006, die letztlich zu der strengeren neuen SpielV führte, weil es eben nicht funktionierte.
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 17.12.2010 13:38.
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3
17.12.2010 13:35 |
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