Unterschrift Gewerbeanzeige durch Nichtberechtigten |
C. Schröder
König
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Unterschrift Gewerbeanzeige durch Nichtberechtigten |
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Durch Zufall fiel hier auf, dass die Gewerbeanzeige für eine Zweigniederlassung nicht durch die Geschäftsführerin einer GmbH, sondern durch deren Mutter unterschrieben wurde. Daraufhin habe ich die Anzeige der Hauptniederlassung aus 2006 aus dem Keller geholt und siehe da, auch die ist durch die Mutter unterschrieben.
Und jetzt? Mein Chef möchte der Mutter den Straftatbestand der Urkundenfälschung anhängen.
Meines Erachtens sind die Anzeigen vielleicht nur nichtig. Die Tochter (scheinbar eine sehr sehr junge Strohfrau) könnte ja auch nachträglich noch unterschreiben.
Könnt ihr mir weiterhelfen, wie ich vorgehen soll.
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02.06.2009 16:01 |
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Solon
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stillingb
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also mit der Urkundenfälschung kommen Sie meiner Meinung nach nicht durch. Die Gewerbeanzeige wurde wahrscheinlich in Ihrer Behörde ausgefertigt und dem Sachbearbeiter hätte es auffallen müssen, dass die Mutter für die Tochter unterschrieben hat und hätte dies unterbinen können.
__________________ Viele Grüße aus Niederbayern
Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
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2
02.06.2009 20:40 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Themenstarter
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Das die SB in der Gewerbemeldestelle es nicht gemerkt hat, hat mich auch gewundert. 30 Jahre älter sieht man eigentlich schon. Die 2. Anzeige kam per Post, ok da weiß man es wirklich nicht.
Wenn jemand bei einer GmbH statt des Geschäftsführers unterschreibt, müsste er dass doch sicherlich auch kennzeichnen. Wir unterschreiben doch auch "i.A. des BGM". Im HR steht auch nicht das die Mutter Prokura hat. Mal sehen, ob Töchterchen diese Woche reinschaut.
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3
03.06.2009 09:16 |
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pmcolonia
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Es ist halt eine blöde Situation.
Einerseits sollen die Sachbearbeiter die Personenidentität überprüfen, anderseits sollen wir auch nicht "päpstlicher" als der Papst sein und die "Kirche im Dorf" lassen.
Sprich wir sollen bürokratisch überprüfen, ob die Erklärung auch durch die Person abgegeben wird, die dies eigentlich tun sollte, aber anderseits sollen wir jede Form von Bürokratie aus unseren Büros fernhalten. Danach wäre es nun überhaupt nicht möglich eine schriftliche Anzeige entgegenzunehmen. Ich würde gern als Mäuschen einem Gespräch in der Münchener Verwaltung zwischen dem Sachbearbeiter und seinen Vorgesetzten zuhören, wenn der Sachbearbeiter den Vorstandsvorsitzenden der BMW einbestellt hat, damit die Personenidentität überprüft werden kann.
Ich denke mal, es muß in Fällen schriftlicher Meldungen möglich sein auch mit Kopien von Ausweisen zu arbeiten, damit man Unterschriften zumindest grob prüfen kann, damit man einen Gewerbetreibenden auch fragen kann, warum eine andere Person im Besitz seines Ausweises ist. Wer verschickt schon seinen echten Person gern? Sicherlich ist das keine 100 prozentige Lösung, erleichtert aber das tägliche Geschäft ungemein und wird die Sache auch ein wenig sicherer machen.
Naja, und wenn ein Ausweis da ist, dann sollte man schon die Person anschauen und das Lichtbild und die Unterschrift anschauen.
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4
05.06.2009 19:40 |
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